Der mit Betreuung und Bewirtschaftung der städtischen Wälder beauftragte Revierförster Martin Gottsche ließ das auf eine Länge von zwei Meter zugeschnittene Brennholz neben einem befestigten Fahrweg zur Abfuhr bereitlegen. Nach Aussage älterer Rechtler war dies nicht immer so. In vergangenen Jahrzehnten mussten die damals einen Meter langen Stammteile mitunter an einen Fahrweg getragen werden.
Der älteste Hinweis auf ein Gemeindenutzungsrecht reicht nahezu 700 Jahre zurück. Mit einer Urkunde aus dem Jahr 1442 bestätigt Herzog Johann dem Rat und der Gemeinde Eschenbach, dass man zu jedem Haus, das innerhalb er Ringmauer liegt, aus des Herzogs Wäldern jährlich vier Fuder Holz hauen und nehmen darf. Nach dem Rat der herzoglichen Förster soll dazu nach Bedarf „Zaunholz“, „Pachtholz“, „Kyen“ und „Heyde“ genommen werden. Als Gegenleistung erhielten der Herzog acht Pfund Pfennige, der Förster ein Pfund Pfennige und die Forstknechte Trinkgeld „nach iren Ehren“.
Dem Preis für das heutige Rechtholz liegen die Einschlag- und Bereitstellungskosten zugrunde. In der Novembersitzung 2020 stimmte der Stadtrat dem Vorschlag Gottsches zu, die Bereitstellungskosten weiterhin bei 23,50 Euro zu belassen. Nach Auskunft des Revierförsters haben sich für dieses Jahr bei der Stadt mehr als 60 Interessenten gemeldet, die ihr Recht wahrnehmen wollen.














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