Thomas Ott erkundigte sich im Eschenbacher Stadtrat zum weiteren Vorgehen an der Weiheranlage in Apfelbach. Sie sollte als ausgewiesener Löschteich mit einem Zaun versehen werden. Bürgermeister Marcus Gradl berichtete in der jüngsten Sitzung, es sei eine Abqualifizierung zum Dorfweiher angestrebt, für den dann kein Zaun mehr erforderlich sei.
In der Sitzung vom 28. November 2019 hatte sich das Gremium eingehend mit der Einzäunung der auf städtischem Grund befindlichen Löschteiche befasst und gegen die Stimme von Reinhard Wiesent beschlossen, die Einzäunung der auf städtischem Grund liegenden Löschteiche zu veranlassen und Angebote einzuholen. Anlass dazu war eine Rechtsauskunft, nach der ein Löschwasserteich mindestens 1,25 Meter hoch umfriedet sein muss, dessen Schließeinrichtung mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle abzustimmen ist und zwischen Gewässer und Einfriedung ein mindestens ein Meter breiter, begehbarer Streifen verbleibt. Der Bürgermeister hofft, dass bei einem Dorfweiher dies entfällt.
Nach den Beobachtungen von Franz Fuchs sind im Birschlingbereich im Anschluss an Bauhof und Tennisanlagen viele Spaziergänger unterwegs, deren Ziel unter anderem der Waldfriedhof ist. Er regte daher in der Sitzung an, im Umfeld zwei bis drei Ruhebänke aufzustellen.
Ein weiteres Anliegen war ihm, den Brauch des Sonnwend-/Johannisfeuers wieder aufleben zu lassen. Er sah in ihm das älteste bekannte kulturelle Brauchtum, das zuletzt von der Kolpingfamilie ausgeübt und wegen rückläufigem Besuch vor einigen Jahren abgesagt wurde. In der Wiederaufnahme des Brauchs des „Khannesfeiers“ sah Fuchs eine Aufgabe der Kulturbeauftragten.
Thomas Riedl hakte nach und erinnerte daran, dass es beim Johannisfeuer der Kolpingfamilie ein Problem mit der Bewirtung gegeben habe. Bier habe erst nach der Segnung des Feuers ausgeschenkt werden dürfen. Diese Wartezeit habe die Besucher zunehmend vom Kommen abgehalten.
Ratsmitglieder und Zuhörer informierte Bürgermeister Gradl über die Öffnung der Grüngutcontainer im Stadtbereich ab dem 15. März.
Vorgaben für Löschteiche
- Umfriedung: mindestens 1,25 Meter hoch
- Anlage: begehbarer Streifen zwischen Einfriedung und Vorratsraum von mindestens einem Meter Breite
- Zugang: verschließbares Tor, mindestens zwei Meter breit; Schließeinrichtung mit Verantwortlichen für Brandschutz abgestimmt
- Wartung: regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen durch Verkehrssicherungspflichtigen
- Quelle: Rechtsauskunft Anwälte Meidert und Kollegen, Augsburg, mit Verweis auf DIN 14210 in Stadtratssitzung im November 2019 (za)
















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