Auf einen Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat geht eine familienfreundliche Maßnahme zurück, die auf den Bau beziehungsweise Kauf eigengenutzter Immobilien geht.. Den dem Stadtrat nun zur Entscheidung vorgelegten Vorschlag zur Ausgestaltung des „neuen Baukindergeldes“ hatten fraktionsübergreifend die Stadträte Korbinian Dunzer (CSU), Karolina Forster (SPD), Elisabeth Gottsche (FW), Thomas Ott (SPD) und Thomas Riedl (FW) ausgearbeitet.
Bevor Heike Biersack, die Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft, die Inhalte des Programmes darlegte, versicherte Bürgermeister Marcus Gradl: „Wir wollen weiterhin eine familienfreundliche Stadt bleiben.“
Als Förderziele des Programms nennt das Stadtratsquintett: Unterstützung von Familien wegen Wegfall des Bundesförderprogrammes, Schaffung von Anreizen zum Kauf von Bestandsimmobilien, Schaffung besonderer Anreize zum Kauf von Immobilien in der Innenstadt und Leerstandsvermeidung. Als Fördergegenstand gilt der Erwerb eines Baugrundstücks oder einer Immobilie zur Eigennutzung durch Familien im gesamten Stadtgebiet.
Zum Bezug des Fördergeldes gelten klare Voraussetzungen: In Anspruch nehmen können es Verheiratete, gesetzliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahre. Eine Ausnahme gilt für Immobilien oder Grundstücke im Sanierungsgebiet: Hier können auch Käufer ohne Kinder den Sockelbetrag in Anspruch nehmen.
Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre. Die Förderung berücksichtigt auch Kinder, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf/Bau geboren werden. Gefördert werden kann nur ein Projekt. Vorgegeben wird zudem, dass das Objekt Hauptwohnsitz des Förderfähigen ist.
Die Initiatoren haben sich auch Gedanken zu Umsetzung und Bewerbung des Förderprogrammes gemacht. Dazu führen sie auf: Die Notarin beurkundet das Baukindergeld weiterhin mit dem Kauf eines städtischen Grundstücks, die Käufer von Altimmobilien oder Privatgrundstücken stellen einen Antrag bei der Stadt. Informationen dazu sowie Hinweise auf Städtebauförderung und KfW-Darlehen sind auf der Homepage der Stadt sowie in Flyern, bei Banken und bei der Notarin erhältlich.
Bürgermeister Marcus Gradl ist daran gelegen, dass mit diesem Programm die vielen noch nicht freien Grundstücke bebaut und damit die zahlreichen Baulücken geschlossen werden. Als Harald Neustätter nachfragte, „was geschieht, wenn ein Begünstigter nach einem Jahr wegzieht“, antwortete Gradl: „Das Haus muss mindestens fünf Jahre bewohnt werden. Andernfalls müssen die Fördergelder zurückbezahlt werden.“ Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm abzuklären.
Die Fördersätze
- Für das Familienförderprogramm sind Fördersätze festgelegt.
- Den Erwerb eines Baugrundstücks im Stadtgebiet unterstützt die Kommune mit 1000 Euro für das erste Kind, 1500 Euro für das zweite Kind und 2000 Euro für jedes weitere Kind, jedoch gedeckelt auf 10 000 Euro.
- Beim Kauf einer Altimmobilie im Stadtgebiet gelten die gleichen Fördersätze. Befindet sich diese jedoch im Sanierungsgebiet 1 (Altstadt) macht die Kommune jedoch höhere Beträge locker. Neben einem Sockelbetrag von 3000 Euro stehen bereit: für das erste Kind 2000 Euro, für das zweite 2500 Euro und für jedes weitere 3000 Euro (gedeckelt auf 15 000 Euro). (rn)















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