Für den „Kirchweg“ zwischen Speinsharter Straße und ehemaligem Feuerwehrhaus wird der ursprüngliche Zustand hergestellt. Es gilt wieder ein Fahrverbot für Autos und Motorräder mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“. Das beschloss der Stadtrat in seiner Januar-Sitzung.
Am 22. April 2020 hatte das Gremium auf Antrag der SPD-Fraktion bei drei Gegenstimmen beschlossen, diesen Straßenabschnitt wegen missbräuchlicher Nutzung vorerst bis Ende des Jahres zu sperren. Die Räte hatten sich nun wegen einer weiteren Sperrung zu beraten.
„Das nahe Bauunternehmen hält die Maßnahme nicht für gut“, räumte Bürgermeister Marcus Gradl dabei ein und fragte in die Runde: „Warum wurde damals gesperrt?“
Als Gründe nannte SPD-Fraktionssprecher Thomas Ott: „Auf diesem Straßenabschnitt hat sich niemand an die Anliegerbeschränkung gehalten; es wurde mit hoher Geschwindigkeit gefahren, Anlieger haben sich beschwert, und die Polizei hat sich wenig darum gekümmert.“
Kein Verständnis für die jetzige Kritik des Bauunternehmens zeigte Thomas Riedl, der aus eigener Beobachtung viele "Abkürzungstäter" kennt. Zur Sicherheit der Fußgänger macht die Sperrung daher für ihn Sinn.
Überrascht von diesem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung zeigte sich Korbinian Dunzer: Weil doch „die Firma Dunzer im April kein Problem mit der Sperrung hatte und die Polizei regelmäßig zur Kasse bittet“. Beiträge in der Aussprache ergaben nun, dass im April 2020 nicht der Chef, sondern ein Mitarbeiter kein Problem mit der Sperre hatte.
Während Udo Müller eine Absperrung mit Schlüsselübergabe an die Baufirma vorschlug, gab Andreas Hermann zu bedenken, dass beim teuren Brückenneubau vor wenigen Jahren „eine schmälere Fußgängerunterführung auch gereicht hätte“. Kein Verständnis zeigte Franz Fuchs für die bisherige „doppelten Sperre“, bestehend aus Verbotsschild und Schranke.
Für die künftige Regelung hatte die Verwaltung zwei Abstimmungsvarianten vorbereitet: Anbringen einer Bodenwelle oder feste und dauerhafte Absperrung. Mit jeweils 7:9 Stimmen wurden beide Varianten abgelehnt. Es bleibt daher beim ursprünglichen Zustand, und die Polizei kann Verkehrssünder zur Kasse bitten.













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