„Das ist purer Bürokratismus“ – mit diesen Worten beschrieb Bürgermeister Reiner Gäbl das Verlangen der Baubehörde beim Landratsamt Neustadt/Waldnaab, für die länger als dreimonatige Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des ehemaligen Gästehauses für die Unterbringung der Kinderkrippe während der Bauzeit einen Bauantrag für eine Nutzungsänderung zu verlangen.
„Temporäre Nutzungsänderung Erdgeschoss ohne Büroraum Quartiersmanagement als Ausweichquartier für den Kindergarten Schulhausstraße 1“ – war der jetzt zu entscheidende Bauantrag überschrieben. „Jetzt muss die Kirchenstiftung einen Bauantrag vorlegen, dessen Genehmigung mit Sicherheit noch nicht vorliegt, wenn die Kinderkrippenkinder wieder in ihr angestammtes Haus zurückkehren“, ist Reiner Gäbl sicher.
Wie im Nachgang zu erfahren war, wurde zunächst in Erwägung gezogen, eine Kinderkrippengruppe während der Umbauarbeiten in der heimischen Krippe zu belassen. Doch dann wurde klar, dass die Kinder dann dem Baulärm und anderen Störungen ausgesetzt wären. Bei einer Besichtigung waren die Vertreter des Jugendamtes über diese „Ausweichmöglichkeit“ höchst zufrieden. „Eine gute Lösung“, lautete deren Fazit.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes erklärte, dass bei einer längeren Nutzungsdauer als drei Monate ein Bauantrag zur Nutzungsänderung notwendig sei. Für den Fall der Nichteinhaltung wurden bereits Zwangs- und Bußgelder angedroht. Es sei ihm ein Bedürfnis gewesen, dieses Verhalten des Bauamtes öffentlich zu machen, sagte Bürgermeister Reiner Gäbl.













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