Eslarn
05.09.2018 - 10:47 Uhr

Geplantes Baugebiet nimmt weitere Hürde

Etliche Beschlüsse fassten die Markträte am Dienstagabend zum neuen Baugebiet. In der Kritik stand plötzlich einzig die Müllabfuhr.

Am nordwestlichen Ortsrand beabsichtigt die Kommune ein neues Baugebiet, das mit dem Ausbau von Regensburger und Oberhausener Straße an Attraktivität gewinnen soll. Bild: fjo
Am nordwestlichen Ortsrand beabsichtigt die Kommune ein neues Baugebiet, das mit dem Ausbau von Regensburger und Oberhausener Straße an Attraktivität gewinnen soll.

Zwei Familien können sich mit der baldigen Änderung der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen, hin zu neuen Nachbarn, nicht anfreunden. Mit den ausführlichen Stellungnahmen von Inge und Thomas Kleber sowie Familie Hölzl beschäftigte sich das Gremium zum Beginn der Sitzung. Als zunächst dritter Beschwerdeführer nahm Hans Meier aus Weiden seinen Widerspruch innerhalb von drei Tagen selbst wieder zurück.

Am nordwestlichen Ortsrand will die Kommune in Richtung der Flur „Steinbos“ die Regensburger und Oberhausener Straße für Bauwillige erschließen. Die Einwände der Anlieger richten sich vor allem gegen den Ausbau beider Straßenzüge: „Wir finden es nicht richtig, die Bürger mit Straßenausbaukosten zu belasten, wenn nur eine Familie die Straße nutzt.“ Der Marktrat jedoch schloss sich einmütig dem Vorschlag des Planungsbüros an, in dem alle Einwände abgeschmettert werden. Die Ausweisung eines Baugebiets bedinge nun einmal den Ausbau von Erschließungsstraßen. Und auch wenn derzeit zum Teil die jetzigen Besitzer von einem Grundstücksverkauf nichts wissen wollten, erhöhe sich durch die Erschließung der Straßenzüge die Attraktivität des Baulands und damit die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs. Bürgermeister Rainer Gäbl ließ in seinem Argument keinen Zweifel: „Eine Verwirklichung dieses Baugebiets fügt sich in das Konzept ‚Innen statt Außen“ ein und eine Eslarner Bebauungslücke kann hier geschlossen werden.“ Vielmehr sehe sich die Kommune veranlasst, diese Grundstücke als Bauland auszuweisen, gerade um die offensichtlich bestehenden Baulücken zwischen der seit 20 Jahren vorhandenen Bebauung nunmehr zu schließen und die mangelnde Verkehrsanbindung zu beseitigen. Dies geschehe ganz klar mit dem Hintergrund, Interesse durch den ausgebauten Erschließungsstandard zu wecken.

Um dennoch einen Konsens zu finden, würden die baulichen Festsetzungen auf ein Mindestmaß beschränkt und von strengen Auflagen können hier nicht gesprochen werden. So könnten die Baulücken nicht nur durch Wohngebäude geschlossen werden, sondern es bestehe die Möglichkeit, dass sich auch „nicht störendes Gewerbe“ ansiedeln könne. In diesem Punkt hegten nicht nur die Anliegerfamilien Bedenken. Obwohl es Unterstützung durch das Referat „Umweltschutz“ am Landratsamt gab, bleibt die Kommune für den Bebauungsplan bei einem Mischgebiet, um bestehende Betriebe nicht zu beeinträchtigen und eine umfassendere Entwicklung zu ermöglichen. Zu berücksichtigen bleibt die Voraussetzung von nicht störendem Gewerbe, wobei der Orientierungswert für den Schallschutz bei der geplanten Version höher liege.

Anders ist es mit möglichen Altlastenflächen, denn hierzu werden die Hinweise des Landratsamtes in den Bebauungsplan uneingeschränkt aufgenommen. Sollten demnach bei den Aushubarbeiten Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine Verunreinigung hindeuten, ist unverzüglich ein Stopp der Arbeiten erforderlich. Darauf seien alle Bauherrn konkret hinzuweisen.

Bis dahin trug der Marktrat bei den erforderlichen Einzelbeschlüssen alle Vorschläge des Ingenieurbüros geschlossen mit. Mit der Erschließung einer Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge endete diese Übereinstimmung plötzlich jäh. Bürgermeister Gäbl sagte, es werde aus Platz- und Kostengründen für die Anlieger bewusst darauf verzichtet: „Bevor den Bauwerbern ein teurer Wendehammer präsentiert werden muss.“ Kurt Baumann (CSU) brachte den Stein ins Rollen, weil er die damit einhergehende Strecke von 100 Meter als „Zumutung für den Transport einer Aschentonne“ beurteilte. „Gibt es einen ähnlichen Fall bereits im Markt“, wollte Albin Meckl (FWG) wissen. Darauf gab es ein eindeutiges „Nein“ des Bürgermeisters, jedoch versehen mit dem Vermerk: „In vielen Städten sind Sammelstraßen längst üblich.“ Albert Gollwitzer (FWG) bat über die Regelung zur Müllabfuhr hinaus um Auskunft, wie sich die Situation beim Schneeräumen durch die Gemeinde darstelle. „Das ist keine Dramatik“, antwortete Gäbl. Alle drei Anfrager gaben sich jedoch mit den Aussagen des Bürgermeisters nicht zufrieden und stimmten gegen eine Regelung, welche die Anlieger verpflichtet, ihren Müll bis zur Nürnberger Straße zu bringen. Einstimmig fiel hingegen wieder die Beschlussfassung zur Einarbeitung der Anregungen des Weidner Wasserwirtschaftsamtes aus. Soweit möglich soll eine Versickerung auf den Grundstücken erfolgen und mittels Zisternen die Nutzung von Regenwasser zum Gießen erfolgen. Hausdrainagen dürften nicht an die gemeindliche Entwässerung angeschlossen werden. Gemeinsam billigten die Markträte abschließend den Entwurf des Bebauungsplans und dessen öffentliche Auslage.

 
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