Eslarn
14.05.2023 - 12:13 Uhr

Markt Eslarn von Waidhauser Windkraftplänen nicht berührt

Der Marktgemeinderat Eslarn vergibt in seiner Sitzung am Dienstagabend eine Vielzahl von Gewerken für die Errichtung und Sanierung des Feuerwehrhauses. Außerdem geht es um Windkraft in der Nachbargemeinde Waidhaus.

Der Markt Waidhaus hat in seinem südlichen und südöstlichen Bereich, angrenzend an das Gebiet des Marktes Eslarn "Windkraftkonzentrationszonen" ausgewiesen, die aber die Planungen des Marktes Eslarn nicht berühren. Symbolbild: bey
Der Markt Waidhaus hat in seinem südlichen und südöstlichen Bereich, angrenzend an das Gebiet des Marktes Eslarn "Windkraftkonzentrationszonen" ausgewiesen, die aber die Planungen des Marktes Eslarn nicht berühren.

Keine Einwendungen erhebt der Markt Eslarn gegen die Planungen des Marktes Waidhaus für dessen Teilflächennutzungsplanes „Windkraftkonzentrationszonen“. Die vom Markt Waidhaus vorgesehenen Flächen liegen in dessen südlichen und südöstlichen Gemeindegebiet und grenzen somit auch an das Gebiet des Marktes Eslarn an. Belange des Marktes Eslarn werden aber durch die Planung nicht berührt.

Bürgermeister Reiner Gäbl informierte über den Umfang der Gewerke durch Verlesen der Sitzungsvorlage. Im Einzelnen handelt es sich um Baumeister-, Estrich- und Fliesenarbeiten, um Bodenbeschichtung, um Trockenbauarbeiten, den Einbau der Innentüren, Metallbau-, Innenputz- und Malerarbeiten, die Lieferung und den Einbau von WC-Trennwänden sowie Elektroinstallationsarbeiten. Die jeweiligen Auftragssummen unterliegen der Geheimhaltung. Die Räte stimmten den Gewerksvergaben einhellig zu.

Einstimmig erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Errichtung einer Dreifach-Garage mit PV-Anlage, Sanitärraum und für ein Gartenhäuschen zur Aufbewahrung von Gartengeräten auf dem Grundstück Flurnummer 279 Gemarkung Eslarn.

Der ursprünglich für den öffentlichen Teil der Sitzung vorgesehene Tagesordnungspunkt „Vergaben Umbau und Sanierung Gästehaus, Gewerk Heizungsarbeiten, Nachtrag 2“ wurde in den nicht öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung verlegt.

 
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