Nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Fischotter-Abschuss-Regelung gekippt hat, fühlen sich Bayerns Teichwirte im Stich gelassen. Man stehe nun wieder "völlig im Regen", heißt es in einer Mitteilung des Landesfischereiverbands Bayern, der sich zur Jahresklausur in Falkenberg (Landkreis Tirschenreuth) traf. "Wir stehen wieder bei null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen", sagt Teichwirt Alfred Stier aus Bärnau (Landkreis Tirschenreuth) laut Mitteilung. "Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei weitem nicht aus, um die Verluste zu decken."
Man könne die Teiche schon seit langem nicht mehr normal bewirtschaften, sagt Stier. Auch die Teichwirte bräuchten einen "Erschwernisausgleich für betroffene Betriebe", bis es zu einer rechtssicheren Neuregelung komme. So wie es in der Landwirtschaft schon länger üblich sei. "Andernfalls geben noch mehr Kollegen auf und die Teichwirtschaft in Bayern ist bald nur noch Geschichte", so der Bärnauer Teichwirt.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 30. November zwei Verordnungen zum Töten der streng geschützten Fischotter in Ausnahmefällen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Verordnungen hatten geregelt, Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft in Niederbayern und der Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt unter bestimmten Voraussetzungen töten zu dürfen.
Laut Fischereiverband gebe es für die Politik neben der Unterstützung für betroffene Teichwirte in zwei weiteren Bereichen "dringender Handlungsbedarf". Zum einen müsse der Schutzstatus für den Fischotter geändert werden. Dieser sei derzeit in der EU "sehr hoch und starr". In Österreich seien aber trotzdem Abschüsse möglich, da dort ein "bundesweit günstiger Erhaltungszustand" festgestellt wurde. Im angrenzenden Bayern sei das aber nicht der Fall, obwohl die Otter in beiden Ländern eine "zusammenhängende Population" bildeten. "Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal", wird Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, in der Meldung zitiert. Analog wie beim Wolf müsse auch versucht werden, den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und anzupassen.
Zum anderen müssen die Fischbestände in Flüssen und Bächen geschützt werden. Der Otter bedrohe nicht nur die Teichwirtschaft, sondern auch Fließgewässer und deren Fische. Für den Huchen, der vor allem im Donaueinzugsgebiet vorkomme, sei der Otter inzwischen eine "ernste Bedrohung", wie aktuelle Studien aus Bayern und Österreich belegten. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer", so Bartelt.
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