Um was geht es?
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 30. November zwei Verordnungen zum Töten der streng geschützten Fischotter in Ausnahmefällen vorläufig außer Vollzug gesetzt. "Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden", teilte das Gericht mit. Die Verordnungen seien voraussichtlich rechtswidrig und damit nichtig. Das Gericht gab damit den Eilanträgen dreier Umweltverbände statt.
Die artenschutzrechtlich streng geschützten Fischotter dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen getötet werden. Diese Ausnahmen werden in Bayern seit August durch die beiden nun außer Vollzug gesetzten Verordnungen geregelt. Demnach durften Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft in Niederbayern und der Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden. Dazu bestimmt die Landesanstalt für Landwirtschaft eine jährliche Tötungshöchstzahl; zuletzt bestand ein Kontingent von 32 Tieren.
Beide Verordnungen seien aber inhaltlich rechtswidrig, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Sie würden sowohl gegen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen als auch gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen, die Entscheidung über die Anzahl der zulässigen Tötungen der Landesanstalt zu übertragen.
Was sagt die Politik?
"Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung sind nicht gegeben. Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar und zu respektieren", teilt ein Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, zu diesem Zeitpunkt noch zuständige Behörde, auf Anfrage von Oberpfalz-Medien in der ersten Dezember-Hälfte mit. Doch es wird auch klar betont: Es soll auch künftig eine Möglichkeit geben, Fischotter schneller töten zu dürfen. "Es ist Gegenstand der Koalitionsvereinbarung und des Zukunftsvertrags zur Landwirtschaft in Bayern, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Problemtiere schnell entnommen werden können", erklärt der Sprecher. Für das weitere Vorgehen sei künftig außerdem das Umweltministerium zuständig.
Was sagen die Umweltverbände?
"Der Beschluss zeigt deutlich: Die Konflikte lassen sich mit einer handwerklich und juristisch fragwürdigen Abschuss-Verordnung nicht lösen, das vertieft nur die Gräben zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft und setzt die Betriebe einer großen Rechtsunsicherheit aus", erklärte Richard Mergner, Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz in Bayern. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, teilte unter anderem mit: "Der von der Deutschen Umwelthilfe zusammen mit dem Bund Naturschutz Bayern (...) erwirkte Gerichtsbeschluss zum Schutz des Fischotters vor dem europarechtswidrigen Abschusserlass der Regierung Söder ist die Rettung in letzter Minute. Nach der Bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hätten ab dem 1. Dezember 2023 Fischotter an Teichen geschossen werden dürfen, auch Welpen und tragende oder säugende Weibchen. Das Kontingent von maximal 32 Tieren wäre vermutlich zeitnah erreicht oder gar überschritten worden, die Gewehre waren schon angelegt."
Wie viele Anträge zur Tötung gab es?
Blickt man auf die besonders relevanten Landkreise der Oberpfalz für die Teichwirtschaft, zeigen sich laut den jeweils zuständigen Landratsämtern auf Anfrage von Oberpfalz-Medien folgende Ergebnisse: Im Landkreis Tirschenreuth sind von zehn Teichwirten Anzeigen für die geplante Entnahme von Fischottern eingegangen. Dabei gingen von einzelnen Teichwirten aber mehrere Anzeigen ein, da die Entnahme auf verschiedenen Teichanlagen erfolgen sollte. Im Landkreis Neustadt/WN gab es drei Anträge. Beim Landratsamt Schwandorf ist eine konkrete Anfrage zur Entnahme von Fischottern eingegangen. Weitere Anfragen drehten sich um allgemeine Rechtsauskünfte.
Ist das Töten von Fischottern nun noch möglich?
Ja, aber: "Bis auf Weiteres sind Entnahmen (...) nur zulässig, wenn von den für den Fischotter geltenden artenschutzrechtlichen Schutzvorschriften im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen wird. Für die Erteilung solcher Einzelausnahmegenehmigungen wäre die höhere Naturschutzbehörde zuständig", teilt der Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus mit. Mit der bisherigen Regelung der bayerischen Regierung wurde die Praxis dieser einzelnen Ausnahmegenehmigung ausgehebelt.
Was sagt die Justiz?
Der Verwaltungsgerichtshof schätzt es als sehr wahrscheinlich ein, dass die Klagen der Umweltverbände auch in der Hauptsache erfolgreich sein werden und reagiert deshalb schon vorher auf die Eilanträge. Bedeutet diese Entscheidung also das endgültige Aus für die Fischotter-Ausnahmeregelung der bayerischen Regierung? "In der Regel sind solche Entscheidungen schon aussagekräftig", erklärt Jörg Singer auf Anfrage von Oberpfalz-Medien. Er ist Pressesprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Singer betont aber auch, dass man die Entscheidungen in der Hauptsache erst einmal abwarten müsse. Wann diese kommen könnten, dazu möchte er keine Prognose abgeben. "Diese Frage kann ich nicht seriös beantworten." (mit Material der dpa)


















Richtig so!
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