Mehrmals wurde der Wunsch des Elternbeirats des Kindergartens St. Franziskus und der des Bürgermeisters Thomas Meiler nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Kindergarten St. Franziskus von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Jetzt die Wende: Nach einer erneuten Anfrage im Frühjahr genehmigte nun die Verkehrsbehörde de Geschwindigkeitsbegrenzung, die das Straßenbauamt sofort umsetzte.
Möglich wurde diese Genehmigung aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift, bei der vor einer sensiblen Einrichtung wie Kindergarten, Schule und verschiedenen anderen Einrichtungen eine Reduzierung der Geschwindigkeit erleichtert wird. In der Einzelfallprüfung wurde die Anordnung von Tempo 30 in der Zeit von 7 bis 17 Uhr an der Staatsstraße vor dem Kindergarten genehmigt. Michael Lauterbach, Sachgebietsleiter Verkehrsaufgaben der Polizeiinspektion Neustadt/WN, und seine Kollegin und Verkehrserzieherin Nicole Wettinger sind begeistert von der schnellen Umsetzung.
Der Elternbeirat, vertreten durch Birgit Erndt und Amelie Belau, freuten sich genauso über den Vollzug der Geschwindigkeitsbegrenzung wie die Kindergartenleiterin Christine Schwepesch. "Kinder können altersbedingt allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Deshalb benötigen sie einen besonderen Schutz", so Erndt. Für die Autofahrer gilt eine Übergangszeit, um sich an die neue Geschwindigkeitsregelung zu gewöhnen. Früher oder später wird es aber zu Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei kommen, kündigte Michael Lauterbach von der Polizeiinspektion Neustadt/WN an.
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