Von Dienstag auf Mittwoch übernachtete ein 81-Jähriger aus Oberbayern in seinem VW-Camper auf dem Campingplatz in Flossenbürg. Am Morgen setzte er seine Reise fort, ohne die Standgebühr zu entrichten.
Da von ihm alle Daten bekannt sind, erwartet ihn nicht nur eine Anzeige wegen Leistungsbetruges, sondern auch die Rechnung für die Übernachtung.













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