Die Unterzeichner begründeten ihren Antrag, wie ihn der Gemeinderat Freudenberg in seiner Sitzung behandelte, mit den dort gefahrenen hohen Geschwindigkeiten des Auto-, Lkw- und landwirtschaftlichen Verkehrs. Auch seien sich viele Verkehrsteilnehmer, unter anderen auch Radfahrer, nicht bewusst, dass in Hiltersdorf die Verkehrsregelung „Rechts vor links“ gelte, heißt es in der Eingabe. Die Kreuzungen und Straßeneinmündungen seien wegen der Hecken, Aufschüttungen und Zäunen nicht einsehbar. Die bauliche Situation mache die Straßenverläufe teilweise sehr unübersichtlich, und es gebe nicht überall Gehwege. Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde wesentlich dazu beitragen, die Situation zu entschärfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, lautet das Fazit der Antragsteller.
Bürgermeister Alwin Märkl informierte das Gremium, dass die Verwaltung in Hiltersdorf bereits zwei Verkehrsmessungen in mehrwöchigen Zeiträumen machen ließ. Bei der einen habe sich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 Stundenkilometern ergeben, bei der zweiten eine von 46 Stundenkilometern innerorts. Bei einem Ortstermin mit der Verkehrspolizei Amberg hätten die Antragsteller nochmals bekräftigt, dass durch die Ortschaft gerade auf dem Verbindungsstück zwischen Hiltersdorf und Högling zu schnell gefahren werde.
In einem Schreiben an die Gemeinde, über dessen Inhalt der Bürgermeister informierte, vertritt die Verkehrsbehörde die Meinung, dass laut Straßenverkehrsordnung Geschwindigkeitsbeschränkungen für den fließenden Verkehr nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei, etwa "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr erheblich übersteigt". Dies habe sich bei dem Ortstermin nicht bestätigt. Auch die Unfallstatistik zeige keine Gefahrenlage auf. "Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung wäre somit nicht rechtmäßig und muss abgelehnt werden", heißt es in dem Schreiben der Verkehrsbehörde. Die innerorts gültige Verkehrsregel "Rechts vor links" sei aus polizeilicher Sicht positiv zu bewerten, da damit der Verkehrsteilnehmer stets verhalten fahren müsse, um nicht einen Verkehrsunfall zu verursachen.
Rudolf Preitschaft (SPD) sprach sich dafür aus, mit Fahrbahnverengungen die Geschwindigkeit zu reduzieren. Barbara Gerl (CSU) stellte fest, dass die Geschwindigkeiten großer landwirtschaftlicher Fahrzeuge subjektiv viel größer eingeschätzt würden als sie seien. Peter Beer (CSU) ergänzte, dass es sich dabei überwiegend um ortsansässige Landwirte und keine fremden Unternehmen handeln würde. Benno Schißlbauer (CSU) mahnte, bei der rechtlich nachvollziehbaren Linie zu bleiben und keine Präzedenzfälle im Gemeindebereich zu schaffen.
Reiner Wiedenbauer (FW) plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, belegten doch die Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen ein mustergültiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Bürgermeister Märkl sah ebenso keine Möglichkeit, die Geschwindigkeit zu reduzieren, und verwies auf die eindeutige Stellungnahme der Polizeibehörde. Einstimmig lehnte der Gemeinderat darauf hin den Antrag auf Schaffung einer Zone 30 in der Straße Zur Bruckwies`n in Hiltersdorf ab.















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