Das Wasserwirtschaftsamt Weiden (WWA) weist darauf hin, dass in den nächsten Wochen wieder Ortsbegehungen an Gewässerrandstreifen stattfinden. In den Gemeindegebieten Friedenfels, Krummennaab, Reuth, im Stadtgebiet Erbendorf, im Gemeindegebiet Kemnath und im Gemeindegebiet Kastl werden zur Erstellung der Gewässer-Randstreifen-Kulisse (GWRS) Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Weiden aktuell die Gewässer III. Ordnung (kleine Gewässer) im Landkreis Tirschenreuth begehen. Alle Grundstückseigentümer und Pächter der Anliegergrundstücke werden nach Angaben des Wasserwirtschaftsamts gebeten, „den Begehungen offen gegenüberzustehen“.
Zum Hintergrund: Laut Wasserwirtschaftsamt haben im Landkreis Tirschenreuth gerade die Gewässerstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen, den ökologischen Zustand der Fließgewässer wieder zu verbessern. Der Gewässerstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist „eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten“. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Diese Regelungen gehen auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen" zurück.
Mit der Erstellung der Gewässer-Randstreifen-Kulisse unterstütze die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Die jetzigen Begehungen dienen „der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage“. Damit sollen auch etwaige Ungenauigkeiten in den vorhandenen Gewässerkarten ausgemerzt werden. Nach der Begehung gebe es eine Öffentlichkeitsbeteiligung.
Erst danach folgt die Veröffentlichung durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas und die GWRS-Kulisse wird rechtskräftig. Allerdings weist das Wasserwirtschaftsamt darauf hin, dass „an klar erkennbaren Gewässern schon ab jetzt die gesetzliche Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Einhaltung eines Gewässerstreifens“ gilt.
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