Friedenfels
19.08.2024 - 16:20 Uhr

Das steckt hinter der Begehung von Gewässer-Randstreifen im Landkreis Tirschenreuth

Seit einiger Zeit führt das Wasserwirtschaftsamt Weiden Ortsbegehungen an Gewässerrandstreifen im Landkreis Tirschenreuth durch. Das sind die Hintergründe.

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes sind derzeit unter anderem im Kemnather Land an den Fließgewässern unterwegs, um die Gewässer-Randstreifen-Kulisse zu erstellen. Das Foto entstand 2023 bei Arbeiten im Landkreis Neustadt/WN. Symbolbild: dob
Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes sind derzeit unter anderem im Kemnather Land an den Fließgewässern unterwegs, um die Gewässer-Randstreifen-Kulisse zu erstellen. Das Foto entstand 2023 bei Arbeiten im Landkreis Neustadt/WN.

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden (WWA) weist darauf hin, dass in den nächsten Wochen wieder Ortsbegehungen an Gewässerrandstreifen stattfinden. In den Gemeindegebieten Friedenfels, Krummennaab, Reuth, im Stadtgebiet Erbendorf, im Gemeindegebiet Kemnath und im Gemeindegebiet Kastl werden zur Erstellung der Gewässer-Randstreifen-Kulisse (GWRS) Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Weiden aktuell die Gewässer III. Ordnung (kleine Gewässer) im Landkreis Tirschenreuth begehen. Alle Grundstückseigentümer und Pächter der Anliegergrundstücke werden nach Angaben des Wasserwirtschaftsamts gebeten, „den Begehungen offen gegenüberzustehen“.

Zum Hintergrund: Laut Wasserwirtschaftsamt haben im Landkreis Tirschenreuth gerade die Gewässerstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen, den ökologischen Zustand der Fließgewässer wieder zu verbessern. Der Gewässerstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist „eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten“. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Diese Regelungen gehen auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen" zurück.

Mit der Erstellung der Gewässer-Randstreifen-Kulisse unterstütze die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Die jetzigen Begehungen dienen „der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage“. Damit sollen auch etwaige Ungenauigkeiten in den vorhandenen Gewässerkarten ausgemerzt werden. Nach der Begehung gebe es eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Erst danach folgt die Veröffentlichung durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas und die GWRS-Kulisse wird rechtskräftig. Allerdings weist das Wasserwirtschaftsamt darauf hin, dass „an klar erkennbaren Gewässern schon ab jetzt die gesetzliche Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Einhaltung eines Gewässerstreifens“ gilt.

OnetzPlus
Vohenstrauß22.06.2023
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.