Es geht um den Schutz von Gewässerrandstreifen und das Verbot ackerbaulicher Nutzung in diesen Bereichen. Rund sieben Kilometer Randstreifen an Gewässern der II. Ordnung sind bereits rechtskräftig, informieren die Umweltingenieure Stefan Weig und Michael Winkler vom Wasserwirtschaftsamt Weiden (WWA). Sie erstellen gerade am Lerau-Bach in der Nähe der Neumühle die sogenannte Gewässerrandstreifen (GWRS)-Kulisse. Im gesamten Landkreis Neustadt/WN und der kreisfreien Stadt Weiden müssen die Experten punktuell insgesamt 2063 Kilometer von Gewässern der III. Ordnung begehen und die Bäche in Augenschein nehmen. Damit hält die Behörde fest, wo sich an kleineren Bächen und Flüssen schützenswerte Randstreifen befinden, auf denen eine ackerbauliche Nutzung untersagt wird.
Ein Jahr lang unterwegs
„Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand der Fließgewässer", heißt es beim Wasserwirtschaftsamt. Der Gewässererwärmung als Folge des Klimawandels wird durch Beschattung, zum Beispiel durch Bäume oder Sträucher, zudem maßgeblich entgegengewirkt. Rund ein Jahr pro Landkreis brauchen die WWA-Experten für die Kulissenerstellung, die im Anschluss öffentlich aufgelegt und genehmigt wird.
In dieser Zeit haben Privatpersonen, Umweltverbände oder Kommunen die Möglichkeit die Kulissenerstellung einzusehen und eventuell Änderungen zu beantragen, erklärt Stefan Weig bei der Begehung. Er, wie auch Winkler, sind in allen Landkreiskommunen unterwegs und dokumentieren den Ist-Zustand von rund 2300 Flusskilometern. Damit sollen etwaige Ungenauigkeiten in den vorhandenen Gewässerkarten ausgemerzt werden.
Derzeit seien sie an der Lerau unterwegs. Das Fließgewässernetz der Stadt Vohenstrauß umfasst 88 Kilometer. „An der Lerau sieht man am Taleinschnitt und der Fließbewegung genau, dass es sich um ein natürliches Gewässer handelt“, erklärt Weig oberhalb der Arnmühle bei Unterlind. Vor allem der Uferbereich interessiert die Umweltingenieure, die anhand ihrer Karte im Maßstab 1:10.000 den Uferbereich inspizieren.
Gesetzlich geregelt
Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ brachte den Stein ins Rollen. Am 1. August 2019 beschloss die Staatsregierung die gesetzliche Regelung zur Anlage von Gewässerrandstreifen. Darin heißt es: „Es ist verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer und Be- und Entwässerungsgräben in einer Breite von mindestens fünf Meter von der Uferlinie ackerbaulich zu nutzen“. Entlang des Leraubachs seien wahre Musterbeispiele zu sehen, so die Experten. Während die Grünlandnutzung weiterhin möglich bleibt, lässt der Landwirt entlang des Bachs einen breiten Schutzstreifen hin zum Getreideacker stehen. Auch an zeitweise wasserführenden, natürlichen Gewässern mit einem klar erkennbaren Gewässerbett sei ein Randstreifen erforderlich, führt Weig aus. Ebenso an künstlichen Gewässern, deren Ist-Zustand bereits so wertvoll ist, dass sich ein „guter ökologischer Zustand“ als ein „gewässerökologisches Juwel“ entwickeln könnte.
Während die GW-III-Kulisse im Landkreis Amberg-Sulzbach und der kreisfreien Stadt Amberg bereits rechtskräftig wurde und auch im Landkreis Schwandorf bereits abgeschlossen ist, sind nun der Landkreis Neustadt/WN und Weiden an der Reihe, bevor dann im nächsten Jahr noch der Landkreis Tirschenreuth folgen wird. Die Gewässer III. Ordnung und dazu gehören auch alle kleinen Gräben, Rinnsale und teils wasserführenden Mulden, werden bis in die Quellregionen nacheinander landkreisweise durch die WWA-Mitarbeiter begangen und begutachtet. Grundsätzlich liegt die Einhaltung beziehungsweise digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Grundstückseigentümers oder Pächters der Anliegergrundstücke, weist Weig explizit darauf hin. Wichtig: An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon jetzt die gesetzliche Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. In nächster Zeit werden die Fachleute unter anderem auch an Goldbach oder Michlbach auftauchen, die auf dem Stadtgebiet Vohenstrauß fließen.
Schrittweise werden die entstehenden landkreisweisen Teilkarten als Hinweiskarte im Umweltatlas Bayern veröffentlicht. Die Karten der Gewässerrandstreifen-Kulisse geben Auskunft darüber, an welchen Gewässerabschnitten ein Gewässerrandstreifen einzuhalten ist.
- Fließgewässernetz Landkreis Neustadt/WN umfasst 2051 Kilometer. Davon Gewässer der Ordnung I. und II. rund 191 Kilometer; 191 Kilometer bereits rechtskräftig; zu prüfen sind noch 1860 Kilometer.
- Fließgewässernetz der kreisfreien Stadt Weiden umfasst 143 Kilometer. Davon Gewässer der Ordnung I. rund 21 Kilometer bereits rechtskräftig; zu prüfen noch 122 Kilometer.
Gewässerrandstreifen
Sie schützen Bäche und Flüsse vor Stoffeinträgen, wie z. B. Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel. Diese können nicht nur die Chemie des Wassers verändern, sondern auch schädlich für Lebewesen und Pflanzen im Wasser sein und in der Folge auch die Qualität von Trinkwasser negativ beeinflussen.
- Bedeckung der Bodenoberfläche und damit Schutz vor Abschwemmungen des Bodens bei Hochwasser oder Starkregen.
- Rückhalt von Nährstoffen und Feinmaterial bei Hochwasser
- Beschattung z. B. durch Bäume, Sträucher oder Hochstaudenfluren.
- Quelle: lfu.bayern.de
















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