Gebenbachs Bürgermeister Peter Dotzler erinnerte daran, dass in der November-Sitzung drei Projekte für das AOVE-Regionalbudget festgelegt worden seien: Parkplätze an der Gebenbacher Schule und am Badeweiher in Atzmannsricht, eine neue Chronik der Gemeinde Gebenbach sowie eine Jugendmaßnahme durch die KLJB Gebenbach. Dotzler erklärte, dass sich die Gebenbacher Jugendlichen einen regelmäßigen Treffpunkt wünschen. "Diese Maßnahme sollte für die Jugendlichen Vorrang haben." Erst dann solle man an die Parkplätze denken, sagte Dotzler. CSU-Gemeinderat Cajetan Kredler fügte an, dass man die Parkplätze nicht nur mit einem Schotterbelag versehen sollte. Schnell einigte sich der Gemeinderat, der AOVE das Jugendprojekt als vordringliche Maßnahme vorzuschlagen, auch würden die Parkplätze an der Schule und beim Badeweiher als Projektvorschläge bei der AOVE mit eingereicht.
Über Möglichkeiten der Nutzung von Fernwärme wolle man sich beim ZEN in Ensdorf beraten lassen, erklärte Peter Dotzler. Zum Innenentwicklungskonzept in Gebenbach werden die betroffenen Grundstückeigentümer informiert und befragt. Dotzler informierte zudem über Fördermaßnahmen von jährlich um 80.000 Euro für den Landschaftspflegeverband Amberg-Sulzbach zur Betreuung von Gewässern 3. Ordnung. Die Mitgliedsgemeinden im Landkreis müssten hier nur eine Starteinlage bei Beginn der Maßnahmen leisten.
Außerdem erteilte der Gemeinderat nach umfangreicher Diskussion das gemeindliche Einvernehmen dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses nebst Doppelgarage in Gebenbach, das durch modernen Baustil, eine massive Stützmauer sowie weiteren Änderungswüschen von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht. Die Antragsteller müssen auch mit der Flurbereinigungsgenossenschaft Gebenbach eine Vereinbarung für die geplante Zufahrtsmöglichkeit von Süden her über einen öffentlichen Feld- und Waldweg abschließen, da die Erschließung im Bebauungsplan über die verlängerte Irlstraße von Norden her erfolgen sollte.
Einstimmig wurde auch die Änderung der Beitrages- und Gebührensatzung für die Wasserversorgung in Kainsricht beschlossen, um eine mögliche Unterdeckung als Gastabnehmer der Mimbacher Gruppe zu verhindern. Diese habe nach einer nun mehrjährigen Unterdeckung ihrer Preise angepasst. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser 1,37 Euro. Die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit einer Nenngröße bis fünf Kubikmeter wird auf 30 Euro festgelegt, bis zehn Kubikmeter auf 45 Euro. Für Bauwasserzähler oder sonstige bewegliche Wasserzähler wird eine Gebühr von 1,57 Euro pro entnommenem Kubikmeter Wasser berechnet. Werde keine Bauwasserzähler installiert, betrage die Gebühr pauschal 100 Euro für die gesamte Bauzeit, beschränkt auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.













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