Relativ kurz war der öffentliche Teil der Sitzung des Gleiritscher Gemeinderates in der Turnhalle im Haus der Vereine. Als einziger Tagesordnungspunkt stand die Änderung der Zeltplatzordnung für Camping in der Kroau auf der Tagesordnung. Die KLJB Gleiritsch nutzt das Gelände regelmäßig zum Volleyballspielen. Sie hatte einen Antrag gestellt, um dies auch rechtsicher zu regeln. Die Folge: Es gibt jetzt eine für alle Nutzer verbindliche Zeltplatzordnung.
Die Bezeichnung „Badeweiher“ gehört aus haftungstechnischen Gründen der Vergangenheit an. Die Wasserfläche fungiert nun offiziell als Teich. Der Zeltplatzbetrieb ist dann, wenn es die Pandemie wieder zulässt, ohne eigenen Bademeister möglich. Aufgrund des Antrages der KLJB kam es zu einer Satzungsanpassung, in welche das Beachvolleyballfeld und das Gerätehäuschen einbezogen wurden, da es bisher ab und an Probleme gab. „Das Zusammenleben von mehreren Personen auf dem Zeltplatzgelände sowie die kontinuierliche Belegung des Platzes erfordern neben gegenseitiger Rücksichtnahme auch ein Mindestmaß an Regeln, die für alle verbindlich sind“, so steht es in einem Passus der Satzung für den Zeltplatz Kroau geschrieben.
Auf Wunsch der jungen Leute von der KLJB, die seit Jahrzehnten engagiert das Gemeindeleben mitgestalten und für Interessierte eine gesellige, sportliche Betätigung anbieten, wurden folgende Punkte in der neuen Satzung ergänzt. Die Nutzung des Beachvolleyballfeldes ist grundsätzlich gestattet, erfolgt aber ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die KLJB übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen oder Verletzungen. Das Volleyballnetz ist aus diesem Grund während des Sommers fest angebracht. Jeder, der will, kann auf dem Sandplatz spielen.
Da sich das Gerätehäuschen in der Nähe des Beachvolleyballfeldes nicht im Eigentum der Gemeinde befindet, darf es auch nicht genutzt werden. Der Zugang zu diesem Gebäude samt Vorbau ist immer frei zu halten. Da nach Abschluss des Zeltlagers der Zeltplatz Kroau in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen ist, wird bei der Abreise der Gruppe der Zeltplatz von einem Gemeindearbeiter zusammen mit einem Verantwortlichen der Gruppe abgenommen. Eventuelle Schäden, auch am Beachvolleyballfeld oder dem Netz, werden schriftlich festgehalten und über die vorher zu leistende Kaution in Rechnung gestellt. Nach dem einstimmigen Beschluss des Gremiums tritt die neue Zeltplatzordnung am 1. Juni 2021 in Kraft.
Zweiter Bürgermeister Hans Zeus rückte den Randstreifen an der Straße beim Haus der Vereine in den Fokus. Dieser befinde sich in einem unansehnlichen Zustand. Bürgermeister Josef Pretzl regte einen Ortstermin mit den Vereinen an, die das Gebäude nutzen, um deren Vorstellungen abzuklären. Sebastian Schwandner schlug vor, da momentan keine Treffen möglich sind, die Vereine anzuschreiben, dass sie sich zu der Thematik Gedanken machen können. Hans Zeus kam noch auf den seit einiger Zeit fehlenden Schotter am Friedhof zu sprechen, auf den ihn mehrere Bürger angesprochen hätten. Um das Umfeld der Gräber am Friedhof, der Eigentum der Gemeinde ist, auszugleichen, soll demnächst wieder Schotter bereitgestellt werden, aber diesmal in einem kleinen Container.
Haftungsfrage durch Umbau gelöst
- Der Auslöser: Ein Bürgermeister in Hessen wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil im Löschwasserteich der Gemeinde drei Kinder ertrunken sind.
- Der Knackpunkt: Der Teich war nicht im natürlichen Zustand belassen, Teile des Ufers waren mit Pflastersteinen befestigt.
- Die Folge: Im vergangenen Jahr war der Badesee in der Kroau gesperrt, weil auch dort solche Eingriffe vorgenommen waren. Ein Rückbau von gepflasterten Stellen wurde inzwischen vorgenommen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.