Grafenwöhr
09.12.2020 - 17:07 Uhr

Gutachten zu totem 17-Jährigen in Grafenwöhr: Umfangreiche Untersuchungen notwendig

Auch vier Monate später ist die Todesursache des 17-Jährigen, der im Juli nahe der Fischerhütte bei Grafenwöhr gefunden worden ist, noch nicht geklärt. Die Untersuchungen dauern an.

Symbolbild Bild: Friso Gentsch/dpa
Symbolbild

Laut dem Polizeipräsidium Oberpfalz liegt noch kein Ergebnis des toxikologischen Gutachtens zu dem Tod des 17-Jährigen, der am 16. Juli bei Grafenwöhr gefunden wurde, vor. "Um die Ursache für das tragische Ableben des 17-jährigen Jugendlichen festzustellen, sind umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben worden", teilt ein Sprecher des Präsidiums mit.

Es gebe noch keine Ergebnisse, die auf die Todesursache schließen lassen. "Insbesondere bei so sensiblen Ermittlungen gilt mehr als sonst der Grundsatz, dass die Gründlichkeit wichtiger als die Schnelligkeit ist", betont das Präsidium. Die Untersuchungen werden vom Institut für Rechtsmedizin in Erlangen durchgeführt. Es sei bisher "absolut unklar", was den Tod des Jugendlichen verursacht habe, teilt die Polizei mit.

Der 17-Jährige war am 16. Juli in der Nähe der Fischerhütte bei Grafenwöhr tot aufgefunden worden. Zuvor wurde er von seinen Eltern als vermisst gemeldet. Ermittlungen zufolge hatte er sich am 13. Juli mit Freunden getroffen. Gemeinsam mit einem Freund entfernte er sich von der Gruppe und lief weiter in den Wald, wo sich die Wege dann trennten. Danach verschwand der 17-Jährige spurlos. Drei Tage später wurde er tot aufgefunden. Anzeichen auf Gewalteinwirkung lagen nicht vor.

Wann ein endgültiges Ergebnis feststeht, kann derzeit nicht beantwortet werden. Auf die Arbeitsabläufe und die Dauer der Untersuchungen habe die Polizei keinen Einfluss, heißt es seitens des Präsidiums.

Grafenwöhr16.07.2020
Grafenwöhr30.09.2020
Info:

Was ist ein toxikologisches Gutachten?

  • Mithilfe von biochemischen Vorgängen wird auf eine oder mehrere Substanzen geprüft, die Vitalfunktionen beeinträchtigt haben und todesursächlich gewirkt haben könnten
  • Überprüfung auch auf Stoffe, die nicht zwangsläufig unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
  • Prüfung darauf, ob eine nicht beabsichtigte Wechselwirkung toxisch gewirkt haben könnte
 
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