Grafenwöhr
24.10.2018 - 14:13 Uhr

Schizophrenie: Mit Messer auf Mutter los

Ein 24-Jähriger greift mit einem Messer seine Mutter an, versetzt ihr vier Stiche. Der Hintergrund ist tragisch. Schon früh ist der junge Mann aus Grafenwöhr an Schizophrenie erkrankt. Er weiß nicht, was er tut.

Im Zustand der Schuldunfähigkeit soll ein 24-Jähriger seine Mutter mit einem Messer angegriffen haben. Bild: Peter Steffen/dpa
Im Zustand der Schuldunfähigkeit soll ein 24-Jähriger seine Mutter mit einem Messer angegriffen haben.

(rns) Wahrscheinlich muss der 24-Jährige für lange Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Die Tat, die hm Oberstaatsanwalt Bernhard Voit vorwirft, dürfte sich so zugetragen haben. Am Abend des 14. Februar soll der junge Mann mit den Worten "Ich stech' dich ab, du Sau" auf seine Mutter losgegangen sein. Mit einem Küchenmesser mit zwölfeinhalb Zentimeter langer Klinge habe er mehrfach versucht, die 54-Jährige zu erstechen, so Voit.

Am Mittwoch tagte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Präsident Gerhard Heindl. Es gehe nicht um Strafe, erläuterte Richter Matthias Bauer der Mutter des Beschuldigten. Dass ihr Sohn zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen war, stehe außer Frage. Es gehe nur darum, dass er zur Therapie dauerhaft ins Bezirksklinikum eingewiesen werden soll. Trotzdem machte die derzeit Arbeitslose von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Sicher ist, dass die Frau, nachdem sie den Sohn mit einer Wolldecke abwehren konnte, aus dem Haus hatte flüchten können. Ein Nachbar, an dessen Haus sie Sturm geläutet hatte, berichtete, dass sie spärlich bekleidet um Alarmierung der Polizei gebeten habe. Man habe ihre Verletzungen verbunden und ihr eine Decke umgelegt, bis die Beamten da waren. Außerdem habe die Nachbarin gebeten, dass man ihren Mann benachrichtigen möge. Dieser solle die Tür nicht aufmachen, wenn der Sohn klingeln würde, sagte der Zeuge.

Professor Peter Betz vom rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen zeigte anhand von Fotos die Verletzungen an Schulter und Bein der Geschädigten auf. Neben verschiedenen Prellungen und Hämatomen seien mindestens vier Wunden auf Stiche zurück zu führen gewesen. An dem sichergestellten Messer und auf weiteren Beweismitteln sei ihre DNA und die ihres Sohnes festgestellt worden. Die entnommene Blutprobe bei dem Beschuldigten habe 0,0 Promille Alkohol ergeben. Es sei eine geringe Menge eines Medikaments nachgewiesen worden, allerdings zu wenig, um eine therapeutische Wirkung zu haben.

Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder stellte eine schizophrene Psychose mit katatonischen Erscheinungen fest. Auch im Bezirksklinikum Regensburg, wo der Grafenwöhrer seit 15. Februar untergebracht wurde, habe man "akute Selbst- und Fremdgefährdung" festgestellt, attestierte ein dortiger Arzt. Auch ein Angriff auf eine Pflegekraft sei vorgekommen. Den derzeitigen Zustand des Patienten bezeichnete der Arzt als "immer noch dramatisch". Besserungstendenzen seien nicht erkennbar. Die Behandlung werde sich wahrscheinlich über Jahre erstrecken. Besonders schlimm sei, dass der 24-Jährige sehr früh an Schizophrenie erkrankt sei.

Die Verhandlung wurde ohne den Beschuldigten durchgeführt, da dieser nach Auskunft seines Pflichtverteidigers Tobias Konze gesundheitlich nicht in der Lage ist zu kommunizieren. Eine Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit sei nicht erreichbar, hatte auch Dr. Rieder attestiert. Der Prozess wird am 12. November fortgesetzt. Dann wird Ermittlungsrichter Hubert Windisch gehört und nach den Plädoyers die Entscheidung der Schwurgerichtskammer verkündet.

 
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