Für die Gebiete "Eichendorffstraße" und "Altstadt" musste die Stadt nun ihre Bedarfsmitteilung für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt", früher "Soziale Stadt", für 2024 bis 2027 bei der Regierung der Oberpfalz anmelden. Dabei geht es um ein Gesamtvolumen von 11 888 000 Euro.
Stadtkämmerin Elena Jakimenko stellte dem Stadtrat Details vor. Der mit Abstand größte Posten fällt mit fünf Millionen Euro auf die Sanierung der Verwaltungsgebäude am Marktplatz. Auch für die Modernisierung des ehemaligen Grundschulgebäudes in der Kolpingstraße beantragt die Stadt 1,5 Millionen Euro. Eine weitere Million Euro soll für die Umgestaltung der Park- und Aufenthaltsflächen der Neuen Amberger Straße verwendet werden.
Neugestaltung Torstraße
Weitere größere Posten sind der Restausbau von Markt- und Marienplatz für 600 000 Euro, die Neugestaltung der Unteren- und Oberen Torstraße für 600 000 Euro sowie die Sanierung des Umfelds der evangelischen Kirche in der Martin-Luther-Straße für 500 000 Euro.
Helmut Amschler (FWG) erkundigte sich nach der gewöhnlichen Höhe des Fördersatzes. Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) antwortete, dieser liege normal bei 60 Prozent. Der Stadtrat stimmte der Bedarfsmitteilung einstimmig zu.
Kostenerstattung: Satzung
Im November 2022 empfahl der Finanzausschuss dem Stadtrat den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen im Sinne des Paragraf 135 c des Baugesetzbuches. Eine solche Verordnung soll eine Refinanzierung der Kosten für Ausgleichsflächen und Maßnahmen gewährleisten. Die Anregung kommt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, die durch Gesetzesauslegung eine Verpflichtung zum Erlass einer solchen Satzung sehen. Die Stadt legt diese Kosten als Erschließungskosten Eigentümern oder Bauherrn auf.
In der Praxis soll sich demnach nichts ändern, denn dies sei bereits gängige Praxis. Stadtrat Gerald Morgenstern (CSU) fasst zusammen: "Wir haben es schon vorher so gemacht. Nun müssen wir die Bürokratie mit übernehmen." Einfacher mache so eine Satzung das nicht: "Jeder Obstbaum muss nun im Wert festgelegt und umgelegt werden."
Knobloch gab einen Einblick in Entwicklungen: Der bisherige Paragraf 13b des Baugesetzbuches ließ ein vereinfachtes Verfahren zu und auf einen solchen Ausgleich verzichten. Ein Gerichtsurteil erklärte diesen aber für nicht europarechtskonform. In Grafenwöhr sind davon die in Planung befindlichen Gebiete "Steinfelser Straße" bei Hütten und die "Thumbachaue" auf dem alten Bauhofgelände betroffen. Knobloch weiß: "Es gibt Überlegungen den Paragraf 13b europarechtskonform wieder einzuführen." Das Gremium segnete die Satzung einstimmig ab. Sie tritt am 1. November in Kraft.
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