Grafenwöhr
02.10.2025 - 13:29 Uhr
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Stadtrat Grafenwöhr: Keine Windräder im Gemeindegebiet geplant

Wegen des Flugplatzes werden keine Windkraftanlagen in und um Grafenwöhr aufgestellt. Außerdem beschloss das Gremium eine Stellplatzsatzung. In der Wolfgangsiedlung wird der Bebauungsplan bald aufgehoben.

Der Stadtrat Grafenwöhr trifft eine Grundsatzentscheidung: Im Stadtgebiet wird es keine Windräder geben. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Der Stadtrat Grafenwöhr trifft eine Grundsatzentscheidung: Im Stadtgebiet wird es keine Windräder geben.

Megatrend Energiewende: Wie in allen Kommunen auch ein Thema im Stadtrat in Grafenwöhr. Doch ist das Aufstellen von Windrädern im Gemeindegebiet heikel, schließlich dürfen sie die Militärflüge am Truppenübungsplatz nicht stören. Darum hatte der Stadtrat mit einem Beschluss vom 19. September 2024 eine Fläche im Distrikt "Mark" als potentielles Aufstellgebiet gemeldet.

Mit der 31. Änderung der Regionalen Windenergieplanung in der Planungsregion Oberpfalz-Nord steht nun fest: Auch dieses Gebiet wurde vom Planungsausschuss herausgenommen. Bürgermeister Edgar Knobloch konnte so den Stadträten verkünden: "Damit liegen im gesamten Gemeindegebiet Grafenwöhr keine Vorranggebiete für Windenergie."

Regelung für Stellplätze

Schon der Bauausschuss hatte sich mit einer Stellplatzsatzung befasst. Grund war der Wegfall einer Pflicht nach der bayerischen Gesetzgebung. Um weiter Handhabe ausüben zu können, will die Stadt aber eine eigene Regelung schaffen. Diese orientiert sich an der Anlage der bayerischen "Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze". Sollte dies auf Grundstücken tatsächlich nicht möglich sein, können Bauherrn durch eine Zahlung von 2500 Euro diese Pflicht ablösen. Die Stadträte stimmten dem einstimmig zu.

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Formell musste auch die im Juli beschlossene Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Eine Nutzung der Aussegnungshalle fehlte im Wortlaut und wurde nun ergänzt. Schon im Mai 2024 hatte der Stadtrat über die Aufhebung des Bebauungsplans "Am Weinbühl" diskutiert. Dieser umfasst einen Großteil der Wolfgangsiedlung. Grund ist die weitreichende Bebauung und nur noch wenige freie Parzellen, so dass der Plan nach Ansicht des Landratsamts wenig Sinn mache und es empfahl diesen aufzuheben.

Wie Knobloch erklärte, gab es einige Einwände und Hinweise des Sachgebiets Bauamt, die berücksichtigt werden müssen: "Sonstige Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen." Die Hinweise des Landratsamts werden in den Beschluss eingearbeitet, bevor der Stadtrat darüber beschließen kann. Nach erfolgreicher Abstimmung gelten in dem Gebiet die Regeln des Baugesetzbuches.

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Neue Aufzüge in der Verwaltung

Zum Abschluss der Sitzung konnte Knobloch noch einige Beschlüsse aus vorigen nicht-öffentlichen Abstimmungen verkünden. Für die Erneuerung der Entwässerungsrinne im Einmündungsbereich der Straße "Am Flugplatz" in die Straße "Am Gründerzentrum" wurde Knobloch ermächtigt, nach technischen und wirtschaftlichen Prüfungen den Auftrag selbstständig zu vergeben. Gleiches gilt für die den Auftrag zur Lieferung und zum Einbau einer Aufzugsanlage in die Verwaltungsgebäude. Diese werden gerade generalsaniert. Auch im Bezug auf die Ausschreibung für die Stromlieferung in kommunale Gebäude für die kommende Ausschreibungsperiode darf der Bürgermeister selbstständig entscheiden.

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