Als Unterstützung für die Gastronomie will die Stadt für 2021 auf die Gebühr für die Nutzung der städtischen Freiflächen verzichten. Laut Bürgermeister Edgar Knobloch handelt es sich dabei nur um etwa 1000 Euro, die der Kommune fehlen würden.
Timo Schön (SPD) fragte in der Sitzung des Stadtrats nach einer Ausweitung auf Schaustellerfamilien, die regelmäßig auf städtischem Grund verkaufen. Thomas Mayer (CSU) wollte einen rückwirkenden Verzicht auch für 2020. Die Gebühr für das vergangene Jahr sei schon eingezogen worden und damit rechtlich nicht mehr erstattbar, hieß es jedoch. Der Stadtrat beschloss den Verzicht für 2021 einstimmig.
Nach der Annahme des Bebauungsplanes für das Fachmarktzentrum auf dem alten Deyerling-Gelände trug Lena Beyrich vom Stadtplanungsbüro die bei der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Einwände dem Stadtrat vor. Dabei gab es "nicht viel Neues"; meist handelte es sich um Klarstellungen. Beispielsweise wollte das Landratsamt Neustadt/WN, dass eine zu errichtende Lärmschutzwand vor der Inbetriebnahme des Fachmarktszentrums fertiggestellt ist. Der Stadtrat hielt mit 14 zu 4 Stimmen an den Plänen fest.
Das Wasserwirtschaftsamt hat Gebiete entlang der Haidenaab, in denen im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren ein Hochwasser auftritt, als Überschwemmungsgebiet deklariert. Damit sind verschiedene Einschränkungen bei der Nutzung der Grundstücke verbunden, beispielsweise die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen, Mauern oder das Lagern diverser Stoffe.
Stadträtin Julia Waldmann (CSU) und andere Bürger haben genau an solchen Stelle gebaut. Als Auflage der Stadt war dabei bereits eine Auffüllung des Grundes um 1,5 Meter vorgeschrieben gewesen. Damit seien ihre Grundstück eben nicht mehr von Hochwasser bedroht; das Wasserwirtschaftsamt sei von veralteten Plänen ausgegangen.
Waldmann erklärt, dass sie bereits Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt führen, um von den Einschränkungen befreit zu werden, und wünschte sich dafür die Unterstützung der Stadt. Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) versicherte ihr, gemeinsam mit den Eigentümern auf die Behörde einzuwirken.
Die Erschließungsbeitragssatzung hat der Stadtrat formal neu beschlossen, um aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Einer Familie wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage unter Befreiung von Dachneigungs- und Baugrenzenregelung am Heidweg in Gössenreuth genehmigt. In Gmünd in der Lustäckerstraße bekam eine Bauherrin die Genehmigung für ein Einfamilienwohnhaus unter Befreiung von Kniestockhöhe und Vorgaben für Dachgauben. Ein weiteres Einfamilienwohnhaus mit Carport wurde in der Richard-Wagner-Straße bewilligt.
















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