Am vergangenen Wochenende mussten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach zwei Autofahrer an der Weiterfahrt hindern. Sie hatten Alkohol und Drogen konsumiert.
An Samstag, kurz vor Mitternacht, wurde der 23-jährige Fahrer eines Renaults im Stadtgebiet Grafenwöhr durch die Beamten kontrolliert, meldet die Polizei. Hierbei konnten bei dem jungen Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Da ein bei ihm durchgeführter Drogenschnelltest laut Polizeiangaben positiv verlief, wurde eine Blutentnahme angeordnet, welche von einem Arzt vorgenommen wurde. Neben verkehrsrechtlichen Verstößen muss sich der junge Mann nun auch wegen strafrechtlicher Ermittlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Am Sonntagnachmittag wurde ein 66-jähriger BMW-Fahrer im Stadtgebiet Eschenbach einer Kontrolle unterzogen. Ein ihm angebotener Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille, schreibt die Polizei, und lag somit im Ordnungswidrigkeitenbereich.
Für beide Verkehrsdelikte ist ein Bußgeld von je 500 Euro, 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Im Wiederholungsfall sieht der Gesetzgeber 1000 bis 1500 Bußgeld, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten vor. Strafrechtliche Ermittlungen und beispielsweise wegen des Betäubungsmittelverstoßes verhängte Strafen gehen dieser Bußgeldbewehrung allerdings vor, so die Polizei..















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.