Auf der Kreisstraße AS21 zwischen Iber und Dürnsricht hat eine Streife der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg am späten Montagabend einen Mountainbiker angehalten. Der 24-jährige zeigte zwar kein unsicheres Fahrverhalten, roch aber deutlich nach Alkohol, was die Beamten bei der Kontrolle natürlich sofort bemerkten. Ein Test bestätigte den Verdacht: 1,4 Promille. Die Beamten untersagten dem jungen Mann die Weiterfahrt, er musste sich von Angehörigen abholen lassen.
Die Polizei in Sulzbach-Rosenberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erst in den vergangenen zwei Wochen in ihrem Einzugsgebiet zwei deutlich alkoholisierte Radfahrer gestürzt waren und sich dabei erheblich verletzt hatten.
Auch Radfahrer müssen nicht erst den Grenzwert von 1,6 Promille zur (absoluten) Fahruntüchtigkeit erreichen, um sich strafbar zu machen, so die PI Sulzbach-Rosenberg. Könne einem alkoholisiertem Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille ein Fahrfehler und damit eine relative Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden, so liege ebenfalls der Anfangsverdacht einer Trunkenheit im Verkehr vor. Diese werde angezeigt. Angesichts möglicherweise schwerer Verletzungen durch einen Sturz appelliert die Polizei in ihrem Pressebericht an alle Radfahrer, vernünftig zu sein und sich beim Radeln mit dem Alkoholkonsum zurückzuhalten.















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