Hahnbach
16.08.2023 - 15:30 Uhr

Polizei stoppt Trunkenheitsfahrt in Hahnbach

1,1 Promille - das bedeutet einen Grenzwert im Strafrecht. Liegt der Alkoholwert des Verkehrsteilnehmers darunter, kommt er mit einer etwas milderen Strafe weg. Nach einer Kontrolle in Hahnbach wird sich das jetzt klären.

Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. Bild: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild
Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife.

Am Nachmittag des Feiertags Mariä Himmelfahrt kontrollierte die Polizei im Gemeindebereich Hahnbach den Verkehr. Dabei stellten Beamte bei einem 39-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch fest. Der Atemalkoholwert lag knapp über der 1,1-Promille-Grenze, deshalb wurde noch vor Ort der Führerschein sichergestellt und eine Blutentnahme angeordnet, heißt es im Polizeibericht. Ein Gutachten soll nun Klarheit bringen, ob der Blutalkoholwert möglicherweise unter der 1,1 Promillegrenze liegt. Dann kommen auf den beanstandeten Fahrer nur ein einmonatiges Fahrverbot, ein Punkt im Fahrereignungsregister und 500 Euro Geldbuße zu. Liegt der Wert über der Marke, droht ein strafrechtlicher Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.

 
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