Hohenburg
22.03.2021 - 14:11 Uhr

Unendliche Geschichte um Wochenendgebiet in Mendorferbuch

Es ist eine unendliche Geschichte: Seit dem Bau der ersten Häuser 1962 sucht man eine Lösung für das Wochenendgebiet in Mendorferbuch. Der Marktrat Hohenburg beschäftigt sich regelmäßig damit, weil beim Flächennutzungsplan nichts vorangeht.

Für das Wochenendgebiet in Mendorferbuch gibt es immer noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, der seit 1962 überfällig ist. "Privatweg, Anlieger frei, Benutzung auf eigene Gefahr", so steht es auf Tafeln an allen Einfahrtswegen geschrieben. Nun versucht der Markt Hohenburg zum wiederholten Mal, eine Lösung hinzubekommen. Bisher ist ein Flächennutzungsplan immer an den Grundstückseigentümern gescheitert. Bild: bö
Für das Wochenendgebiet in Mendorferbuch gibt es immer noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, der seit 1962 überfällig ist. "Privatweg, Anlieger frei, Benutzung auf eigene Gefahr", so steht es auf Tafeln an allen Einfahrtswegen geschrieben. Nun versucht der Markt Hohenburg zum wiederholten Mal, eine Lösung hinzubekommen. Bisher ist ein Flächennutzungsplan immer an den Grundstückseigentümern gescheitert.

Das Wochenendgebiet in Mendorferbuch war erneut Thema im Gemeinderat bei dessen Sitzung im Hohenburger Rathaus, nachdem Gremiumsmitglied Georg Reis aus Mendorferbuch gefragt hatte, wie denn der Stand der Dinge sei. Denn für das Wochenendgebiet Mendorferbuch im Bereich Köstläcker, Schmiedbrandweg, Holzweg, Ruitleiten, Steinweg und auf der Richt liegt seit 1962 kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die Gemeinde plant hier neben dem Straßenausbau und einer ordnungsgemäßen Erschließung auch Rettungswege und Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste anzulegen.

Doch erneut ist das Verfahren am Ende der Fahnenstange angelangt. Die Vorarbeiten durch das beauftragte Ingenieurbüro können nicht abgeschlossen werden. Der Grund für diese verfahrene Situation ist, dass der Marktgemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erst dann auf den Weg bringen kann, wenn der Markt Hohenburg notariell beglaubigter Eigentümer der notwendigen Grundstücksflächen für die Erschließungsstraßen ist.

Die Fachstelle des Landratsamts schreibt in ihrer aktuellen Stellungnahme: „Für das Wochenendgebiet gibt es keinen rechtkräftigen Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan des Marktes Hohenburg ist das Gebiet als Wochenendgebiet dargestellt. Die angesprochene weitere Bebauung beurteilt sich nach dem jeweils vorliegenden Einzelplan und insbesondere der konkreten Lage des Grundstücks. Handelt es sich um ein Grundstück, das dem Außenbereich zugerechnet wird, gilt grundsätzlich, dass dieses von einer Bebauung freigehalten werden soll. Hier ist ein strenger Maßstab für eine weitere Bebauung anzulegen. Dies gilt auch für An- und Umbauten. Die Bebauung als Wochenendgebiet wurde in den frühen 1970er-Jahren eingeleitet. Die Frage, wie es erschließungsrechtlich aussieht, fällt in den Zuständigkeit des Marktes Hohenburg und kann durch das Landratsamt nicht beantwortet werden.“

Altbürgermeister Gerhard Schärl erinnert sich, dass in seiner 24-jährigen Amtsantritt ab 1990 dieses Wochenendgebiet immer wieder Thema war. Auch seine Vorgänger hätten sich schon um eine eine korrekte Erschließung bemüht.

Das weiterhin schwelende Problem einer gemeindlichen Erschließung geht in die Zeit zurück, als Mendorferbuch noch eine eigene Gemeinde war, also vor 1972. Bürgermeister Florian Junkes zum zeitlichen Ablauf: „Seit 1962 gibt es einen Bebauungsplanentwurf ohne Rechtskraft mit der Bezeichnung Wochenendgebiet. 2002 entschieden sich die Anlieger bei einer Versammlung gegen einen Ausbau der Straße“. Nun liege wieder einmal ein fertiger Bebauungsplan vor. Doch die Grundstücksflächen, die man für den Straßenausbau bräuchte, seien trotz intensiver Gespräche nicht ins Gemeindeeigentum zu bekommen, sondern befänden weiter in privater Hand. „Der Auftrag an das Ingenieurbüro ist vergeben, die Straßen sind geplant, und die Gemeinde versucht schon seit geraumer Zeit erneut, die Grundstücksverhandlungen voranzubringen – doch bisher ohne Erfolg“, so Junkes.

Weiteres Thema in der Sitzung waren die Wasser- und Abwassergebühren, die neu zu berechnen sind. Die Auftragsvergabe sei in den vergangenen Tagen erfolgt, sagte Bürgermeister Florian Junkes. Zusammen mit dieser Neukalkulation werde auch der Schwellenwert des Niederschlagswassers berechnet. Falls dieser erneut über zwölf Prozent liege, werde eine gesplittete Abwasserabgabe erforderlich. Hierzu seien weitere umfangreiche Vorarbeiten mit der Erfassung der versiegelten Flächen in der Gemeinde nötig. Mit einer endgültigen Anpassung der Gebühren und Herstellungsbeiträge kann zum 1. Juli 2022 gerechnet werden.

Hinsichtlich der Kinderspielplätze in Hohenburg favorisiert der Gemeinderat die Lösung, je einen Kinderspielplatz im Marktbereich, etwa an der Uferpromenade, und in der Siedlung am Schleicherberg einzurichten. Baugenehmigungen erteilte das Gremium für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in Hohenburg, für den Dachgeschossausbau und die Errichtung einer Dachterrasse auf einer bestehenden Garage in Mendorferbuch, für die Aufstockung einer bestehenden Lagerhalle zu Wohnzwecken in Allersburg, für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Allersburg, für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Thonhausen und für die Überdachung von Containern in Adertshausen.

Für die Bundestagswahl am 26. September wird das Wahllokal in der Schulturnhalle eingerichtet, entschied der Rat. Bezüglich der nach dem Großbrand im Mai vergangenen Jahres immer noch am Marktplatz gesperrten Staatsstraße informierte Bürgermeister Florian Junkes, dass das Landratsamt nun Zwangsmaßnahmen einleitet.

Hohenburg19.03.2021
 
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