Kemnath
12.07.2021 - 11:07 Uhr

Vortrag in Kemnath: Vielfältige Hilfsmittel für Senioren mit einem Pflegegrad

„Lassen Sie sich beraten, welcher Rollstuhl für Sie am besten geeignet ist“, empfahl Thomas Heining den Senioren im Pfarrheim. Bild: jzk
„Lassen Sie sich beraten, welcher Rollstuhl für Sie am besten geeignet ist“, empfahl Thomas Heining den Senioren im Pfarrheim.

Über ein Jahr konnten sich die Senioren nicht mehr treffen. Jetzt wurden der Seniorentreff der Pfarrei und der Seniorenclub der Stadt Kemnath zusammengelegt. Quartiersmanagerin Stefanie Baier und Gemeindereferent Jochen Gößl waren mit dem Besuch zufrieden.

Im Pfarrheim sprach Thomas Heining vom Sanitätshaus Heining in Erbendorf und Weiden über Versorgung mit Hilfsmitteln für Senioren. Jeder Patient mit einem Pflegegrad (1, 2, 3 oder 4) habe Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese die Pflege erleichterten, Beschwerden linderten und eine selbstständige Lebensführung ermöglichten. Damit der Kostenträger, also die jeweilige Krankenkasse, den Antrag auf Hilfsmittel prüfen und bearbeiten könne, brauche es eine sogenannte Hilfsmittelnummer. Diese vergebe der Bund der Krankenkassen (GKV). Für die Versorgung werde ein Rezept von einem Arzt oder einer Klinik benötigt, das nicht älter als vier Wochen sein dürfe, erläuterte Heining.

Bei den Pflegehilfsmitteln wird unterschieden zwischen zum Verbrauch bestimmten Mitteln, die aufgrund der Beschaffenheit des Materials nur einmal benutzt werden können (Bettschutzeinlagen, Inkontinenzmaterial, Schutzbekleidung) und technischen Mitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. "Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis erstellt", erklärte Heining. Daraus gehe hervor, welche Hilfsmittel bei Bedarf gewährt werden. Es gibt Pflegemittel zur Erleichterung der Pflege (Pflegebetten, Pflegebettzubehör, Toilettenstühle, Hebegeräte), zur Körperpflege und zur Hygiene (Bettpfannen, Urinflaschen, Waschsysteme), zur selbstständigen Lebensführung, zur Mobilität (Hausnotrufsysteme, Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Gehwagen, technische Küchengeräte) und zur Linderung der Beschwerden (Lagerungshilfen).

"Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifter oder Treppensteiger gibt es bis zu 4000 Euro Zuschuss", teilte der Orthopädietechniker-Meister mit. Um den Alltag eines Patienten angenehmer zu gestalten, gebe es beispielsweise eine Anziehhilfe für Socken und Kompressionsstrümpfe, Greifzangen, Orthesen, Prothesen, Gehgestelle, Rollstühle, Scooter, Badewannenlifte, Toilettenstühle und Pflegebetten.

Nachdem Heining erläutert hatte, welche Hilfsmittel verschreibungspflichtig sind und welche von der Krankenkasse bezahlt werden, dankte ihm Jochen Gößl für den Vortrag mit einem Geschenkkorb mit fair gehandelten Lebensmitteln.

 
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