Es wird ein Kraftakt für die Marktgemeinde werden, gab Sitzungsleiter Ewald Plößner mit Blick auf die kommunalen Verpflichtungen zum Ausbau des Ganztagsangebotes in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates zu. Ein Thema, das der zweite Bürgermeister im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bericht über die Schulentwicklung“ ansprach. Nach Monaten des Schweigens ein Lichtblick? Eher nicht. Im Gegenteil. Den Rat plagen große Sorgen, wenn die gesetzlichen Vorgaben ab 2026 greifen.
Wohin mit den Ganztagskindern? Eine Frage, die offenbar im Rat zu neuen Gedankenspielen führt. Nebulös informierte der amtierende Bürgermeister über Pläne, die Ganztagsschule aus dem bestehenden Gebäudekomplex herauszunehmen und den Raumbedarf gesondert abzudecken. Dazu gelte es, nach Räumlichkeiten zu suchen und Optionen zu erarbeiten. In welche Richtung die Überlegungen gehen, ließ Ewald Plößner offen. „Vieles ist noch nicht spruchreif“. Dennoch werde zügig nach Lösungen gesucht, versprach der Vizebürgermeister.
„Sandbrunnen V & VI“
Geschafft im positiven Sinn darf der Marktgemeinderat durchatmen. Mit dem Satzungsbeschluss für die Baugebietserweiterung „Am Sandbrunnen“ schaffen die Kommunalpolitiker/innen beste Voraussetzungen für das Bauen im Grünen.
Geduld ist für die Bewerber um die insgesamt 30 Bauplätze, von denen die meisten schon im Eigentum der Marktes sind, dennoch angesagt. Erst im erschlossenen Zustand kann gebaut werden. Und das dauert noch eine Weile. Erneut aber abschließend behandelte der Marktgemeinderat den Bebauungsplanentwurf „Sandbrunnen V und VI“. Hintergrund war eine „Verfahrens-Ehrenrunde“ nach Einsprüchen der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt. Ein überschaubares Prozedere. Nur noch wenige Anregungen und Wünsche von Behörden und Trägern öffentlicher Belange hatte das Gremium ein letztes Mal abzuwägen. Anschließend segnete die Ratsversammlung mit einem einstimmigen Satzungsbeschluss die Planung des Architekturbüros RSP aus Bayreuth ab.
Die Bauabschnitte Sandbrunnen V und VI befinden sich nordwestlich des Kirchenthumbacher Ortskerns an der Kreisstraße in Höhe Burggrub in Richtung Thurndorf. Der Regelhaustyp ist das freistehende Familieneigenheim im Grünen. Zudem enthält der Bebauungsplan einige größere Grundstücke, um auch mehrstöckige Häuser und Eigentumswohnungen errichten zu können. Deshalb sind die Bauparzellen zwischen 586 und 1126 Quadratmetern ganz unterschiedlich groß.
Mit einer Bebauung des Areals rechnen Sitzungsleiter Zweiter Bürgermeister Ewald Plößner und Geschäftsleiter Matthias Kroher allerdings erst im kommenden Jahr. Als nächste Schritte nannte Matthias Kroher die Ausschreibung und die anschließende Vergabe der Erschließungsarbeiten. Mit deren Beginn sei deshalb im Herbst 2023 und mit ersten Hausbauten im besten Fall im Herbst 2024 zu rechnen.
Radweg auf der Kippe
Neuen Ärger gibt es bei der Planung der Ortsumgehung Kirchenthumbach. Nach dem neuesten Planungsstand soll der staatsstraßenbegleitende Geh- und Radweg aus dem Entwurf des Planfeststellungsverfahrens herausgenommen werden, teilte Ewald Plößner dem erzürnten Gremium mit. Eine Information, die bereits im Mai 2023 beim Bürgermeister eingetroffen aber nicht an den Marktgemeinderat weitergeleitet worden sei, bedauerte Plößner.
Hintergrund der Planänderungen des Staatlichen Bauamtes sei eine Intervention des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, der eine staatliche Finanzierung des Radweges entlang der Häuser der Lindenstraße ablehne, erläuterte der Zweite Bürgermeister. Vielmehr solle sich der Markt um eine Co-Finanzierung aus Fördermitteln aus Radwegeprogrammen bemühen. Ein Unfug, wie Dominik Brütting anmerkte. Immerhin gehöre die Radwegplanung des Freistaates zu den politischen Zielsetzungen. „Warum wird das Gremium erst jetzt informiert?“ Die Frage von Richard Götz blieb unbeantwortet. „Nicht nachgeben“, lautete die Forderung von Jürgen Geyer und Jan Wiltsch empfahl, parallel weiter zu planen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Darauf setzt das Gremium bei der kommenden Anhörung im Rahmen des neuen Planfeststellungsverfahrens.
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