Kirchenthumbach
26.03.2019 - 13:20 Uhr

Mietvertrag, Handykosten und mehr

Es gilt, eine lange Liste abzuarbeiten: Insgesamt 15 Feststellungen umfasst die überörtliche Prüfung der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2013 bis 2015 der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach durch das Landratsamt Neustadt/WN.

Die Gemeinschaftsversammlung war bei ihrer Zusammenkunft im Sitzungssaal des Rathauses gefordert, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen und entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. Zu den Feststellungen lagen dem Gremium entsprechende Erläuterungen durch den Kämmerer der VG, Michael Eisner vor. Das Gremium folgte überwiegend dessen Beschlussvorschlag, weitere Kritikpunkte wurden zu Kenntnis genommen und als erledigt betrachtet.

Aufgeworfene Feststellungen sollen künftig beachtet werden, über erfolgte Änderungen ist die Rechtsaufsichtsbehörde zu informieren. Unter anderem fordert diese, zeitnah eine Dienstanweisung für den Internetzugang zu erlassen und der Kommunalaufsicht vorzulegen. Wie es seitens der Verwaltung hieß, sei die Dienstanweisung derzeit in Bearbeitung und soll im ersten Halbjahr 2019 zur Unterschriftsreife gebracht werden.

Außerdem ist der Mietvertrag für das Rathaus den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Über diesen Punkt sollte im nichtöffentlichen Teil der Gemeinschaftsversammlung ein Beschluss herbeigeführt werden. Letztlich wurde aber bereits im öffentlichen Teil der Sitzung der Änderungsmietvertrag ohne Einwände beschlossen. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Ferner ruft die überörtliche Rechnungsprüfung die VG dazu auf, die errechneten Zahlungsrückstände von 8344 Euro vom Markt Kirchenthumbach einzufordern. Laut den Erläuterungen des VG-Kämmerers seien die Kosten für die Leistungen des Kirchenthumbacher Bauhofs für die VG gemäß dem Mietvertrag zwischen der Marktgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einzubeziehen. Die Neuberechnung ergab eine Summe von 3717 Euro. Der Markt Kirchenthumbach wurde aufgefordert, diesen Betrag nachzuzahlen.

Moniert wurde von der überörtlichen Rechnungsprüfung zudem, dass eine Beeinträchtigung bei der Erledigung der Kassengeschäfte nicht ausgeschlossen werden könne, sollte an der Absicht festgehalten werden, den Kassenverwalter als stellvertretenden Standesbeamten einzusetzen. Eisner selbst konnte das Ausmaß eventueller Probleme nicht abschließend bewerten, aber solche definitiv nicht ausschließen werden, so seine Erläuterung zu der Feststellung. Ein Grund dafür ist, dass das Kassenpersonal die fachlichen Voraussetzungen für eine Vertretung des Kassenverwalters derzeit nicht besitzt.

Dennoch ist aus der Sicht des VG-Vorsitzenden und Kirchenthumbacher Bürgermeisters Jürgen Kürzinger der ordnungsgemäße Geschäftsgang der Kasse gewährleistet: Der Ablauf der Kassengeschäfte erfolge reibungslos und es gebe keine Beeinträchtigungen. Zum entsprechenden Beschlussvorschlag, dass die Ausführungen und Bedenken der Verwaltung verworfen werden, gab es allerdings vier Gegenstimmen.

Bisher wurde dem Vorbacher Bürgermeister Werner Roder mit zehn Euro monatlich ein Anteil der Handykosten erstattet. Die überörtlichen Rechnungsprüfung beanstandete dies und erhob die Forderung, dies zu beenden. In der Stellungnahme wurde darauf verwiesen, dass die Zuwendung nicht mehr gerechtfertigt erscheine, da Roder mittlerweile die Funktion des zweiten stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden ausübe. Folglich beschloss das Gremium, dass die Handykosten ab dem laufenden Haushaltsjahr von der Gemeinde Vorbach getragen werden müssen.

Gegen den Bericht Kürzingers über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft erhob das Gremium keine Einwände. Die Feststellung des Ergebnisses ergab ein Gesamthaushaltsvolumen von knapp 1,02 Millionen Euro. Im Verwaltungshaushalt beträgt die Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben 978 831 Euro, im Vermögensetat 37 439 Euro.

Bei der Entlastung der Jahresrechnung ist der Gemeinschaftsvorsitzende von der Beschlussfassung ausgeschlossen. So übernahm sein erster Stellvertreter, der Schlammersdorfer Bürgermeister Gerhard Löckler, den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt, der mit einer einstimmigen Entlastung abschloss.

 
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