Kirchenthumbach
16.01.2022 - 13:31 Uhr
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Staatliches Bauamt punktet bei der Ortsumgehung Kirchenthumbach mit "abgerückter" Trassenführung

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach zeigt sich nach dem Planungsstopp des Verwaltungsgerichts für die Ortsumgehung lösungsorientiert. Die neuen Vorschläge kommen auch beim Marktgemeinderat gut an. Klärungsbedarf gibt es dennoch

Das Staatliche Bauamt erläuterte dem Marktgemeinderat eine neue Vorzugstrasse für die Ortsumgehung Kirchenthumbach. Neu ist vor allem ein weiteres Abrücken von der Wohnbebauung. Nicht möglich ist eine Brücke als direkte Verbindung von der Kapellenstraße in Richtung Frohnlohe. Der Umweg beträgt 800 Meter. Forderungen des Marktgemeinderates über einen Radweg neben der Straße blieben zunächst offen. Bild: do
Das Staatliche Bauamt erläuterte dem Marktgemeinderat eine neue Vorzugstrasse für die Ortsumgehung Kirchenthumbach. Neu ist vor allem ein weiteres Abrücken von der Wohnbebauung. Nicht möglich ist eine Brücke als direkte Verbindung von der Kapellenstraße in Richtung Frohnlohe. Der Umweg beträgt 800 Meter. Forderungen des Marktgemeinderates über einen Radweg neben der Straße blieben zunächst offen.

Mehr als 50 Jahre ist die Ortsumgehung von Kirchenthumbach schon ein Thema. Krachend scheiterte im Juni 2018 die sogenannte Planfeststellung der Straßenplaner vom 30. Oktober 2015 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg. Neue Parameter sollen nun zum Gemeindefrieden beitragen. Ein schwieriges Unterfangen, wie Planungschef Frank Viehmann vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach im Marktgemeinderat anmerkte. „Wir waren ja schon auf einem guten Weg, nur eine nicht ausreichend dargelegte Variantendiskussion fehlte dem Gericht“, so die Analyse des VG-Urteils durch den Straßenplaner.

Abrücken von der Wohnbebauung

Eine „Abrückvariente“ soll es nun richten. Waren es in der bisherigen Planung 35 Meter Abstand bis zu den nächsten Wohnhäusern, so liegt die neue Straßenlinie nun im Bereich der Lindenstraße zirka 85 Meter von den Gebäuden entfernt. Als weiteren Vorzug nannte Viehmann eine Tieferlegung der Straße deutlich unter den Geländeschnitt. Damit verbunden sei auch eine Reduzierung der Lärmentwicklung. Alle Kriterien einer Idealplanung zu erfüllen, sei allerdings unmöglich, schränkte der Leiter der Planungsabteilung ein. Als Zwangspunkte nannte Viehmann die naturschutzfachlich besonders wertvollen Bereiche des Lohweihers und einige Biotopkartierungen.

Keine Direktverbindung nach Frohnlohe

Die neue Einschnittslösung verhindere allerdings auch die Beibehaltung der Durchgängigkeit der Kapellenstraße in Richtung Frohnlohe, bedauerte der Projektleiter. Sowohl eine höhenfreie Kreuzung als auch die Überführung mit einer Brücke scheide aus geometrischen Gründen aus. Außerdem würde sie dem Ziel, so wenig wie möglich in die Natur einzugreifen zuwider laufen. Der Umweg entlang des Ortsrandes nach Südosten beträgt zirka 800 Meter. Er soll an den Radweg entlang der Eschenbacher Straße angebunden werden. Das sei ein vertretbarer Umweg, befand der Planer.

Begleitender Radweg ein Muss

Unzufrieden zeigten sich in der Diskussion einige Marktgemeinderäte mit der Geh- und Radwegplanung. Über die Möglichkeit einer Ersatzwege- und Radwegführung wurde rege debattiert. Der vom Bauamt favorisierte Entwurf sieht keinen durchgehenden Radweg entlang der Ortsumgehung vor. „Unser Auftrag endet mit einer Planung der Ortsumgehung. Ein Radwegekonzept gehört nicht dazu“, stellte der Straßenplaner klar. Dieser Satz löste besonders bei Jürgen Geyer Missfallen aus. Der CWG-Sprecher forderte in Zeiten des Pedalritter-Booms und des Breiten- und Ausgleichssports ein klares Bekenntnis zu Geh- und Radwegen. Dazu gehöre eine durchgehende Radwegtrasse entlang der Umgehungsstraße.

Unterstützung fand er bei Marco Streit und Georg Adelhardt. „Wir müssen auch an die Erweiterung des Radwegenetzes entlang der Staatsstraße 2120 in Richtung Heinersreuth und an der Kreisstraße NEW 43 denken“, betonte Adelhardt. Diese Wünsche erfordern zusätzlichen Grunderwerb, stellten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes fest.

Den Bedenken von Jürgen Geyer zur Kappung der Kapellenstraße in Richtung Frohnlohe widersprach Josef Schreglmann: „Dann wird es in der Kapellenstraße ruhiger.“ Für die Ratsversammlung blieb der Trost der Straßenplaner: „Wir packen alles ein, was den Prüfungen standhält und genehmigungsfähig ist.“ Als nächste Schritte kündigte der Vertreter des Bauamtes Entschädigungsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern, die naturschutzfachliche Ausgleichsbilanzierung und lärmtechnische Berechnungen an.

Kirchenthumbach16.01.2022
Hintergrund:

Ortsumgehung Kirchenthumbach

  • Erste Gespräche seit 1964. Flächenausweisung im Zuge der Flurbereinigung
  • Wegen fehlender Gelder vom Freistaat erst 2011 in erster Dringlichkeitsstufe des Staatsstraßenbaus
  • Planungsbeginn 2014
  • Verwaltungsgericht Regensburg kippt den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 30. Oktober 2015
  • Seitdem 14 Varianten vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach
  • Ca. 0,9 km Gesamtlänge vom geplanten Kreisverkehr an der Kreuzung der Kreisstraße NEW 43 und der Staatsstraße 2120 bis zum Anschluss an die B 470 östlich von Kirchenthumbach
  • Ausbauquerschnitt 9,5 Meter, Fahrbahnbreite 6,50 Meter
  • Die Erschließung der anliegenden Grundstücke durch parallel zur Straße verlaufende Ersatzwege

„Unser Auftrag endet mit einer Planung der Ortsumgehung. Ein Radwegekonzept gehört nicht dazu.“

Chefplaner Frank Viehmann vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach

Chefplaner Frank Viehmann vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach

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