Bei einer Kontrolle im grenzüberschreitenden Ausreisezug in Schirnding konnte ein 35-Jähriger den Schleierfahndern der Grenzpolizei Selb keinen Ausweis vorlegen. Ein auf dem Smartphone vorgezeigtes tschechisches Ausweisdokument stellte sich als nicht existent heraus, weshalb es als Fälschung zu werten war, wie es im Polizeibericht heißt. Die Identität des Reisenden konnte trotzdem geklärt werden: Es handelte es sich um einen Mann aus Aserbaidschan, der nicht in Deutschland wohnt.
Nach der Bearbeitung der Strafanzeige und Rücksprache mit der Ausländerbehörde erfolgte eine nachweispflichtige Ausreiseaufforderung. Eine ebenfalls bestehende Fahndungsnotierung bearbeiteten die Polizisten gleich mit.
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