Kulmain
11.02.2021 - 16:01 Uhr

Mehr Freiheiten bei der Dachneigung im Baugebiet "Kulmain Nord"

Was sagen Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur geplanten Änderung des Bebauungsplans "Kulmain Nord"? Deren Stellungnahmen lagen nun dem Gemeinderat vor.

Blick von Norden auf das Baugebiet „Kulmain Nord“. Dessen Bebauungsplan soll nun geändert werden. Bild: bkr
Blick von Norden auf das Baugebiet „Kulmain Nord“. Dessen Bebauungsplan soll nun geändert werden.

Für die dritte Änderung des Bebauungsplans "Kulmain Nord" fanden am 11. Januar und 5. Februar frühzeitige Beteiligungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger statt. In der Gemeinderatssitzung am Dienstag war die eingeleitete Anpassung des Bebauungsplans erneut Tagesordnungspunkt des Gremiums.

"Es gingen einige Stellungnahmen ein, meistens wurden keine Bedenken beziehungsweise Einwände erhoben", leitete Bürgermeister Günter Kopp die Abwägung ein. Er schränkte aber ein, dass aus dem öffentlichen Bereich der Bürger Anträge und Anregungen vorlägen, die genau geprüft werden müssten.

Bauliche Verdichtung

Das seit langem existierende Bebauungsgebiet weist zahlreiche Baulücken auf. Um einige zu schließen, wurden schon viele Befreiungen ausgesprochen. Weitere Ausnahmegenehmigungen sind nach den Worten von Bürgermeister Kopp nicht mehr vertretbar. Entsprechend der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz erfolgt nun eine bauliche Verdichtung, um mehr Wohneinheiten zuzulassen. Die festgesetzte Zahl der zulässigen Wohneinheiten wurde deshalb ersatzlos gestrichen.

Der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord fordert, besondere Rücksicht auf die charakteristischen Siedlungsformen zu nehmen und an die bauliche Qualitäten der Region anzuknüpfen. Dazu vertrat der Gemeinderat die Auffassung, dass die Hausgestaltung an keine strengen Vorgaben geknüpft werden sollte, da eine übliche Einfamilien- und teils Doppelhausbebauung aus den 1990er Jahren und später vorliegt.

Areal bleibt Mischgebiet

Der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt folgend, wird das Baugebiet weiter als Mischgebiet fortgeführt und nicht als reines Wohngebiet ausgewiesen. Grund dafür waren die Überlegungen der Behörde zum bestehenden Feuerwehrgerätehaus und den damit verbundenen Aktivitäten der Brandschützer.

Zu der umfangreichen Ausarbeitung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden sagte CSU-Fraktionssprecher Albert Sollfrank, dass es wichtig sei, kein Drainagenwasser aus der Entwässerung von Gebäuden in die öffentliche Kanalisation zu leiten. Soweit erforderlich, sei das Wasser in einem Schacht aufzufangen und zur Versickerung herauszupumpen. Eine Alternative dazu wäre, das Kellergeschoss wasserdicht zu bauen.

Zur Reduzierung der Niederschlagswassereinleitung und zur Verbesserung des Rückhalts seien alle Grundstückszufahrten, Hofflächen und Stellplätze durchlässig zu befestigen, fordert das Wasserwirtschaftsamt. Er regt dabei an, den Bau einer Zisterne mit mindestens sechs Kubikmetern Inhalt vorzuschreiben. Auf Dacheindeckungen aus Metall sollte verzichtet werden. Dächer mit Zink-, Blei oder Kupferdeckung sind mit einer geeigneten Beschichtung zu verwenden, damit keine Schwermetalle ins Niederschlagswasser gelangen.

Der Forderung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten widersprach der Gemeinderat in punkto Schadensfreistellung der Landwirte bei Bodenerosionen durch Unwetterereignisse. Laut dem Amt kann es bei künftig häufiger zu erwartenden Unwetterereignissen es auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zu Bodenerosion kommen, die Verkehrswege oder Wohnanwesen beeinträchtigen oder schädigen. Dies dürfe keinesfalls der Landwirtschaft oder den dort wirtschaftenden Betrieben angelastet werden.

In seinem Beschluss sagte dazu der Gemeinderat: "Jeder Grundstückseigentümer, auch ein Landwirt, hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Beeinträchtigungen auf Nachbargrundstücke ausgehen." Empfohlen wurde eine Bewirtschaftung mit den Höhenlinien oder eine weitgehend durchgehende Begrünung der Flächen.

Bandbreite von 13 Grad

Bei den Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligung standen Baugrenzen, Straßenbreiten, öffentliche Verkehrsflächen, die Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken und die Rücknahme von Bauflächen im Vordergrund. Der Gemeinderat folgte jedoch dem Antrag, die Dachneigung nicht auf 42 bis 48 Grad zu beschränken. Viele Anbieter von Wohnhäusern brachten solche mit einer Dachneigung von 40 Grad auf den Markt. Der Gemeinderat schlug daher eine Bandbreite von 35 bis 48 Grad vor.

Bürgermeister Günter Kopp fasste zusammen, dass Gespräche mit den Einwendern geführt wurden. Es sehe deren Bereitschaft, die vorgebrachten Probleme lösen zu wollen. "Dem Interesse der Grundstückseigentümer muss auch Rechnung getragen werden", schloss Kopp.

Kulmain10.02.2021
Blick von Osten auf das Baugebiet „Kulmain Nord“. Bild: bkr
Blick von Osten auf das Baugebiet „Kulmain Nord“.
 
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