Löschwitz bei Kemnath
25.03.2019 - 14:14 Uhr

Angebot Ja – Auftrag Nein

Corinna Franz vom Amt für Ländliche Entwicklung informierte beim vierten Treffen zum Dorferneuerungsverfahren in Löschwitz über die Förderungsmöglichkeiten für private Haus- und Grundbesitzer. Diese müssen vor allem eines beachten.

Corinna Franz erklärt die Maßnahmen, die bei der Dorferneuerung gefördert werden können, und was dabei zu beachten ist. Bild: rpp
Corinna Franz erklärt die Maßnahmen, die bei der Dorferneuerung gefördert werden können, und was dabei zu beachten ist.

Gefördert werden laut Corinna Franz nur Maßnahmen an Gebäuden, die älter als 25 Jahre sind und im Fördergebiet liegen. Auch müsse die Maßnahme den Zielen des Dorferneuerungsplanes entsprechen, betonte die Mitarbeiterin des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE). Die Mindestfördersumme betrage 1000 Euro.

Besonders ist dabei zu beachten, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt werden muss und dass die Maßnahme nicht ohne die schriftliche Zustimmung des ALE begonnen werden darf. Für jedes Anwesen gibt es dabei das Angebot einer begleitenden Bauberatung durch einen Architekten. Diese ist kostenlos und auf fünf Beratungsstunden gedeckelt. Dabei werden der Maßnahmenbedarf bewertet und Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Der Eigentümer erhält darüber ein Protokoll und ist danach nicht verpflichtet, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Zuschüsse gibt es für dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen sowie die Erhaltung, Umsetzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- sowie Nebengebäuden. Ebenso gefördert werden Abbruch und Entsorgung sowie dorfgerechte Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung oder Innenentwicklung. Es werden zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten übernommen, jedoch höchstens 30 000 Euro je Anwesen.

Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden werden in der Regel zwischen 60 und 50, aber maximal 60 Prozent der Ausgaben übernommen. Der Förderhöchstbetrag liegt dabei bei 60 000 Euro. Unterstützung gibt es ebenfalls bei der dorfgerechten Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen. Hier reicht der Satz von 20 bis 30 Prozent der Kosten, jedoch höchstens jeweils 10 000 Euro.

Mittel gibt es auch für Kleinstunternehmer, die der Grundversorgung im nichtöffentlichen Bereich dienen sowie für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung. Dafür fließen zwischen 30 und 35 Prozent der Kosten (maximal 200 000 Euro je Unternehmen).

Bei allen Förderungsmaßnahmen ist zu beachten, dass die Dorferneuerung eingeleitet, der Antrag schriftlich beim ALE gestellt und auch genehmigt sein muss. Es gelte der Grundsatz: Angebotseinholung ja, Auftragsvergabe nein, gab Franz den Anwesenden als Leitspruch mit auf den Weg.

 
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