Am Freitag, 19. August, berichtete die Amberger Polizei davon, dass ein 59-Jähriger aus Kastl beobachtet hatte, dass eine Hirschart in seinem Garten aufgetaucht war, die dort eigentlich nicht sein dürfte. Der Mann fand ein asiatisches Muntjak, eine Hirschart, die in Deutschland gar nicht vorkommt. Um sich zu vergewissern, zog er einen Jäger hinzu, der den Verdacht bestätigte. Wie sich nun herausstellte, ist bei der Berichterstattung ein Fehler unterlaufen. Denn das Tier wurde gar nicht gefangen und in eine Tierauffangstation gebracht, sondern streift weiter durch die Wälder rund um die Marktgemeinde. Im Bericht der Beamten heißt es, dass die Polizei lediglich bei der Vermittlung zwischen dem 59-Jährigen und einer umliegenden Tierauffangstation geholfen habe. "Entgegen der Berichterstattung vom 19. August war eine Inobhutnahme des Wildtieres nicht möglich, wie der Polizeiinspektion Amberg am Freitagabend bestätigt wurde", schreibt die Polizei. Nun wurde auch das Landratsamt über den sonderbaren Fall informiert. Wie der Muntjak in einen Garten in Kastl gekommen ist, ist derzeit noch unklar.
Dass ein derart exotisches Tier im Landkreis Amberg-Sulzbach unterwegs ist, könnte nicht unbedenklich sein. Denn die Hirschart gilt als invasiv. Heißt, seine Weiterverbreitung könnte der hier heimischen Artenvielfalt schaden. Bereits vergangenes Jahr sind mehrere Muntjaks im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck aufgetaucht. Auch in anderen Teilen Deutschlands werden die als gefräßig geltenden Mini-Hirsche immer wieder gesichtet. Die Europäische Union hat die Muntjaks 2017 auf eine Liste invasiver Arten gesetzt. Das bedeutet: Die Mitgliedstaaten der EU sollen gegen die weitere Verbreitung solcher aufgeführten Arten vorgehen.
Im Bundesland Schleswig-Holstein sind die Muntjaks seit Längerem ein bekanntes Problem. Auf der Homepage des Bundeslandes heißt es dazu: "Der Chinesische Muntjak zählt zu den invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung, deren Schaden für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen im Rahmen einer Risikobewertung als gravierend angesehen werden."















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