Marktredwitz
23.04.2021 - 13:21 Uhr

Ungebetene Gäste und ein Luftgewehr im Schrank

Bislang unbekannte Täter sollen in einer Wohnung in Marktredwitz eine 21-jährige Frau mit einem Hammer bedroht haben.

Die Polizei Marktredwitz ermittelt wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Sie bittet um Hinweise auf die Täter. Symbolbild: Patrick Seeger/dpa
Die Polizei Marktredwitz ermittelt wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Sie bittet um Hinweise auf die Täter.

Gegen 21.25 Uhr schlugen Donnerstagnacht zwei bislang unbekannte Täter die Scheiben einer Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in Marktredwitz ein. Auch traten sie so heftig gegen die Türe, dass das Schließblech aus dem Türrahmen gerissen wurde, so die Mitteilung des 21-jährigen Wohnungsinhabers bei der Polizei. An der Türe und deren Rahmen entstand dadurch ein Sachschaden in Höhe von geschätzt 150 Euro.

Eine 21-jährige Frau aus Arzberg, die sich zum Tatzeitpunkt zusammen mit dem 21-Jährigen in dessen Wohnung aufhielt, sei zudem von einem der unbekannten Männer mit einem Hammer bedroht worden. Nachdem die junge Frau lautstark um Hilfe gerufen habe, hätten die zwei Unbekannten die Flucht ergriffen. Sie können wie folgt beschrieben werden:

  • Täter 1: 1,85 Meter groß, schlank, schwarze Sturmhaube. Er hatte einen Hammer dabei.
  • Täter 2: 1,75 Meter groß, kräftig, schwarze Sturmhaube.

Beim Eintreffen der eingesetzten Streifenbeamten waren vor Ort keine verdächtigen Personen mehr festzustellen, heißt es im Polizeibericht. "Auch im Rahmen weiterer Fahndungsmaßnahmen konnten die beiden Tatverdächtigen nicht ausfindig gemacht werden." Die Polizei Marktredwitz ermittelt in diesem Fall daher bislang noch gegen Unbekannt wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Wem ist zum Tatzeitpunkt etwas aufgefallen? Zeugen werden gebeten, sachdienliche Beobachtungen der Polizei Marktredwitz unter der Telefonnummer 09231/9676-0 mitzuteilen.

Aber auch der 21-jährige Wohnungsinhaber gehe nicht leer aus, so die Polizei weiter. Den wachsamen Augen der Polizisten war in dessen Wohnung ein Luftgewehr aufgefallen, welches in einem unverschlossenen Schrank im Flur lag. Nachdem die Waffe so nicht ordnungsgemäß verwahrt war, muss sich der 21-Jährige nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.

Bad Alexandersbad23.04.2021
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