Maxhütte-Haidhof
07.09.2021 - 13:55 Uhr

Schockanruf: Unbekannte erbeuten fünfstelligen Geldbetrag

Eine 73 Jahre alte Frau aus dem südlichen Landkreis Schwandorf überwies Unbekannten einen fünfstelligen Geldbetrag. Zuvor hatte sie einen sogenannten Schockanruf erhalten.

Eine fünfstellige Summe überwies eine 73-Jährige an Unbekannte. Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa
Eine fünfstellige Summe überwies eine 73-Jährige an Unbekannte.

Unbekannte haben am Montagabend eine 73-jährige Frau aus Maxhütte-Haidhof mehrmals angerufen. Dabei behaupteten sie laut Bericht des Polizeipräsidiums Oberpfalz, dass die Tochter der 73-Jährigen im Ausland einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Deshalb sei die Zahlung einer hohen Kaution notwendig. Letztlich überwies online die Frau laut Polizei einen fünfstelligen Geldbetrag.

Die Kriminalpolizei Amberg ermittelt wegen eines Betrugsdelikts. "Weder die Polizei noch andere staatliche Stellen fordern telefonisch zu Geldüberweisungen oder Geldübergaben auf", heißt es abschließend in der Mitteilung.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz25.08.2020
Hintergrund:

Das rät die Polizei

  • Auch als Angehöriger über die verschiedenen Betrugsformen wie Enkeltrick, Schockanruf oder falsche Polizeibeamte informieren.
  • Misstrauisch sein, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte, Bekannte oder aber auch Amtsträger ausgeben.
  • Beim Anrufer Dinge erfragen, die nur der richtige Verwandte oder Bekannte wissen kann.
  • Keine Details zu familiären und finanziellen Verhältnissen preisgeben.
  • Von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen lassen. Frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin vereinbaren und die Angaben überprüfen.
  • Nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache halten.
  • Vom Anrufer die Telefonnummer geben lassen und diese mit bereits bekannten Nummern überprüfen. Die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer anrufen und sich den Sachverhalt bestätigen lassen.
  • Niemals Geld an unbekannte Personen übergeben.
  • Sofort die Polizei informieren, wenn einem eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt.
 
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