Eine längere und teils von Emotionen geprägte Diskussion entwickelte sich in der jüngsten Stadtratssitzung im Zusammenhang mit der Entwässerungssatzung der Stadt Mitterteich. Am Ende stimmte die SPD geschlossen gegen deren Neufassung.
Die Verwaltung hatte 2019 für die Überarbeitung der Satzung ein aktuelles Muster des Bayerischen Gemeindetages verwendet. Die Abstimmung darüber wurde in der Stadtratssitzung im Dezember aber zurückgestellt, weil SPD-Sprecher Johann Brandl einige Passagen bemängelt hatte (wir berichteten). Daraufhin legte die Verwaltung die Punkte der Rechtsaufsicht am Landratsamt vor. Mitte Januar teilte diese mit, dass sie keinen Grund für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Musterregelungen sehe. Daher empfahl die Stadtverwaltung nun die Übernahme der Satzung.
In der Sitzung am Montag nahm Johann Brandl ausführlich Stellung und wiederholte die Kritik an einigen Passagen und Formulierungen. Brandl dankte der Stadtverwaltung, speziell Angela Schedl, für die Bearbeitung des Anliegens, übte aber scharfe Kritik an der Rechtsaufsicht des Landratsamtes. "Ich finde das anmaßend," so Brandl zur Mitteilung der Behörde. Wenn sich die Verwaltung ratsuchend an die Rechtsaufsicht wendet, erwarte er eine rechtsverbindliche Stellungnahme und kein "Abwürgen des Problems."
Konkret stört sich Brandl daran, dass Bürger nach der neuen Satzung ihre Grundstücksanschlüsse im Abstand von 20 Jahren kostenaufwändig prüfen lassen müssten. Dies sei den Bürgern nicht zuzumuten. Nach Aussage der Verwaltung würde bei einer Nichtübernahme der Mustersatzung laut Gemeindetag automatisch die 10-Jahres-Frist einer Satzung aus dem Jahr 1988 gelten. Gleichzeitig bestätigte die Verwaltung aber Brandls Hinweis, wonach in der bisherigen Satzung der Stadt gar keine Frist enthalten sei.
Bußgeldhöhe benennen
Weiter argumentierte der SPD-Sprecher, dass Beauftragte einer Kommune generell kein Recht auf die Betretung von Grundstücken und Wohnungen hätten. Eine Verpflichtung dazu durch die Satzung führe zum Hausfriedensbruch, so Brandl. Er forderte daher die Ergänzung um den Halbsatz, dass Bürger rechtzeitig vorher verständigt werden und mit ihnen ein Termin vereinbart wird. Laut Verwaltung entspreche die Formulierung in der Mustersatzung jedoch der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Zuletzt forderte Brandl, dass die Höhe möglicher Geldbußen in die Satzung aufgenommen wird. Dazu teilte die Verwaltung mit, dass sich die Höhe einer Geldbuße nach gesetzlichen Vorschriften richte. Änderungen würden immer Satzungsanpassungen zur Folge haben.
Bisher keine Probleme
Bürgermeister Roland Grillmeier betonte, dass es bisher in der Praxis noch nie Probleme gegeben habe. Termine würden nach Angaben von Bauhofleiter Wolfgang Stark stets abgestimmt. "Aber ich will Klarheit haben!", erwiderte Brandl. Dessen Vehemenz, gerade im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht, rief Luitgard Müller (CSU) mit einer Frage auf den Plan: "Gibt es einen konkreten Anlass, dass du das mit solcher Schärfe vorbringst?" Brandl sprach von einem Thema mit "höchstem Verfassungsrang", dies müsse in der Satzung entsprechend berücksichtigt werden.
"Tausende Kommunen machen das so", erklärte Roland Grillmeier zur Übernahme der Mustersatzung. Brandl dazu: "Tausende Kommunen haben die Satzung wohl auch nicht gelesen." Grillmeier warnte davor, dass bestimmte Änderungen der Mustersatzung ohne Beauftragung eines Juristen die Stadt in rechtlicher Hinsicht aufs Glatteis führen könnten. Brandl entgegnete, dass nur Ergänzungen aus bereits bestehenden Gesetzestexten aufgenommen werden sollten.
Josef Schwägerl (CSU) sah wegen nicht vorhandener Probleme in der Vergangenheit keinen Grund für eine Anpassung der Mustersatzung, Bernhard Thoma (Freie Wähler) hingegen wertete Brandls Anliegen zumindest beim Punkt Betretungsrecht als berechtigt. Letztlich war man sich im Gremium einig, hier die von der SPD gewünschte Änderung vorzunehmen.
Andreas Kempf (parteilos) schlug in Sachen Bußgeld-Höhe den Kompromiss vor, explizit auf jene Gesetze zu verweisen, die hier Anwendung finden können. Johann Brandl erachtete dies als ungenügend, die Bürger sollten genau lesen können, was sie erwartet. Unversöhnlich gab sich Brandl auch in Bezug auf die Prüfung von Grundstücksanschlüssen. Hier vermisse er nach wie vor Klarheit darüber, was die neue Frist für die Bürger bedeutet.
Als Konsequenz votierte die SPD-Fraktion am Ende mit Nein. CSU und Freie Wähler stimmten geschlossen für die Neufassung der Entwässerungssatzung. Ohne Gegenstimme wurde die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung angenommen.
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