Nabburg
03.04.2024 - 11:29 Uhr

Auto rollt in Nabburg Hang hinab und überschlägt sich

Da hat am Karsamstag nicht etwa ein voreiliger Osterhase in Nabburg ein Auto versteckt. Der Grund für dieses "Einparkmanöver" ist woanders zu suchen. Die Polizei Nabburg erklärt, was passiert ist.

Förmlich eingekeilt ist dieses Auto am Rotbühlring in Nabburg. Bild:  Kraus
Förmlich eingekeilt ist dieses Auto am Rotbühlring in Nabburg.

Eine Passantin staunt am Vormittag des 30. März nicht schlecht, als sie am Straßenrand des Rotbühlrings zwischen Bäumen ein Auto entdeckt. Es liegt auf dem Dach bei der Treppenanlage, die vom Rotbühlring Richtung Mittelschulstraße zum Stadtfriedhof führt. Es sieht fast so aus, als hätte es dort jemand absichtlich eingekeilt. Weit gefehlt. Es ist weder ein Aprilscherz noch hat der Osterhase die Finder im Spiel. Auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien teilt die Polizei Nabburg am Mittwoch Folgendes mit.

Das Fahrzeug wird am abschüssigen Straßenrand geparkt und nicht ausreichend gesichert. Das heißt die Bremse ist nicht entsprechend angezogen. Das kleine Auto kommt ins Rollen. Wann? Das kann die Polizei nicht mehr ermitteln. Fakt ist, dass es nach etwa 50 Metern in seinem Vorwärtsdrang von der Treppenanlage gestoppt wird. Es überschlägt sich und bleibt zwischen zwei Bäumen hängen. "Gott sei Dank", heißt es vonseiten der Polizei, denn der Vorfall hätte übel ausgehen können. Er läuft jedoch glimpflich ab, Personen werden ebenso wenig in Mitleidenschaft gezogen wie andere Fahrzeuge. Das Auto wird abgeschleppt und ist wohl nicht mehr fahrtüchtig, Den Schaden gibt die Polizei mit 5000 Euro an.

Hintergrund:

Microcar

  • Unfallauto: Bei dem ins Rollen geratenen Fahrzeug handelt es sich um ein Microcar.
  • Voraussetzung: Es darf mit einem sogenannten Rollerführerschein, Klasse AM, auch von Jugendlichen unter 18 Jahren gefahren werden.
  • Zulassung: Die Leichtkraftfahrzeuge oder Mopedautos – Microcar ist eine Marke des französischen Automobilherstellers Ligier – brauchen keine Zulassung. Das Versicherungskennzeichen reicht aus.
  • Höchstgeschwindigkeit: Ist auf 45 Stundenkilometer beschränkt.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.