Bei der Sitzung des Nabburger Stadtrates stand vor zwei Wochen die Frage im Raum, ob der damalige Bürgermeister Armin Schärtl bei einem Erörterungstermin zum Bahnübergang rechtswirksam einem Vorschlag zustimmen konnte, obwohl die Beschlusslage des Nabburger Stadtrates eine andere ist.
Konkret ging es um die Breite einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer an der Stelle des jetzigen Bahnübergangs. Laut Protokoll habe er beim Erörterungstermin im April 2018 erklärt, dass die Stadt ihren ursprünglichen Einwand mit einer Forderung nach einer fünf Meter breiten Unterführung nicht aufrechterhalten werde. Die Regierung kam zu der Überzeugung, dass in diesem Punkt ein Einvernehmen hergestellt worden sei und das Stadtoberhaupt die in der Planung vorgesehene Breite von vier Metern akzeptiert hat.
Konnte der Bürgermeister das rechtsverbindlich erklären, obwohl der Stadtrat sich per Beschluss für fünf Meter ausgesprochen hatte? Die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit dieser Frage befasst und kam zum Schluss: Nein. Der Grund: Die Vertretungsmacht des damaligen Bürgermeisters wäre auf den Vollzug der vorher gefassten Stadtratsbeschlüsse beschränkt gewesen.
Die Rechtsaufsicht nahm sich in ihrer Stellungnahme aber auch die Regierung der Oberpfalz zur Brust: Deren Vertreter hätten sich beim Erörterungstermin in Nabburg von der Vertretungsmacht des damaligen Bürgermeisters überzeugen und sich zum Beispiel einen geänderten Beschluss des Stadtrates vorlegen lassen müssen. Alleine das Vertrauen auf die Erklärung des damaligen ersten Bürgermeisters reichte nach Ansicht der Rechtsaufsicht nicht aus.
Keine endgültige Entscheidung
Fazit: Über den Einwand der Stadt wegen der Breite der Unterführung ist noch nicht endgültig entschieden. Dieses Schreiben aus dem Landratsamt blieb natürlich auch bei der Regierung nicht ungehört. Aus Regensburg heißt es auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien dazu, dass die Regierung die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigen werde.
Muss nun ein weiterer Erörterungstermin angesetzt werden? Manfred Schmied von der Pressestelle der Regierung der Oberpfalz will das so noch nicht bestätigen. In einer schriftlichen Antwort auf die Anfrage von Oberpfalz-Medien verweist er auf die Planfeststellungsunterlagen der Tektur B für die Beseitigung des Bahnüberganges in Nabburg. Diese seien von 3. Mai bis 2. Juni öffentlich ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 16. Juni.
Prüfung läuft
Seit Mitte August liege der Regierung der Oberpfalz nun die Erwiderung des Vorhabenträgers zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen vor. Diese werden derzeit von der Planfeststellungsbehörde geprüft. "Die Frage der weiteren Verfahrensschritte, insbesondere ob ein erneuter Erörterungstermin erforderlich ist, hängt vom Ergebnis dieser Prüfung ab", betont Schmied und ergänzt: Eine Vorwegnahme dieser Entscheidung, auch hinsichtlich Teilergebnissen, sei nicht möglich.















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