Über viele Jahre hinweg hatte die Stadt Nabburg bereits nach eigenen Grundsätzen und mit mehrmaligen Änderungen festgelegt, wie sie die Jugendarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich unterstützen möchte. 2019 hat dann der Kreisjugendring die überörtliche Förderung durch den Landkreis Schwandorf überarbeitet und dabei den Städten und Gemeinden empfohlen, ihre eigenen Richtlinien aufzuheben und jeweils die Prinzipien des Landkreises auch auf örtlicher Ebene gelten zu lassen. Diesem Wunsch kam der Stadtrat am 4. Juni 2019 nach. Inzwischen ist beim KJR eine Kehrtwende eingetreten. Er stellte fest, dass nicht alle Landkreisförderungen auch wirklich 1:1 übernommen werden können. Deshalb regte er an, auf Gemeindeebene doch wieder eigene Richtlinien einzuführen. Genau das machte der Stadtrat am Dienstagabend. Bei seiner öffentlichen Sitzung in der Nordgauhalle nahm er einstimmig eine Vorlage aus dem Rathaus an, die auf Vorschlag des Kreisjugendringes zustande gekommen war. Sie beinhaltet im wesentlichen wieder die bisherigen Förderkategorien der Stadt Nabburg. Die Richtlinien treten zum 1. Februar in Kraft.
In der gleichen Sitzung billigte der Stadtrat einstimmig einen Antrag der katholischen Kirchenstiftung, in dem es um Reparaturmaßnahmen in den beiden Kindergärten St. Angelus und St. Marien während des Jahres 2020 ging. Laut vorgelegter Rechnungskopien kosteten sie zusammen 39 337,22 Euro. Die Stadt blieb ihrer bisherigen Verfahrensweise treu und übernahm die Hälfte des Aufwands. Sie zahlt heuer 19 668,61 Euro aus.
Geld von der Stadt bekommt auch die Ortsgruppe der Wasserwacht. Sie hatte für 85 000 Euro ein neues Einsatzfahrzeug für den Wasserrettungsdienst angeschafft, wovon sie selber rund 17 000 Euro tragen muss. Die Stadt gewährte nun einstimmig einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von zehn Prozent, der somit 1700 Euro beträgt und heuer im Haushalt untergebracht werden soll.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.