In einer kurzen Unterbrechung vor der Urteilsverkündung nehmen die Eltern des Angeklagten neben ihm Platz. Der 22-Jährige weint, sein Kopf ist gesenkt. Seine Mutter legt ihm eine Packung Taschentücher auf den Tisch, streicht ihm beruhigend über den Arm. Kurz zuvor hatte Oberstaatsanwalt Peter Frischholz zwölf Jahre Haft wegen zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung gefordert.
In seinem Plädoyer zeigt sich Frischholz überzeugt, dass sich die Taten wie von ihm angeklagt zugetragen hatten. Im Juni 2025 verbrachte der Angeklagte mit 18 weiteren Teilnehmern, darunter seine damaligen Freundin, ein Wochenende im Franz-Ettenreich-Haus in Altendorf bei Pressath. Anlass war eine Kolping-Freizeit. Nachdem der erste Tag ruhig verlief, entbrannte am zweiten Abend ein Streit zwischen dem Paar. Was dann passierte, beschrieb die geschädigte 23-Jährige vor Gericht als „Psychoterror“ – Dutzende Nachrichten des Angeklagten, in denen er sie bedrohte und beleidigte, knallende Türen, Schreie.
„Halsabschneider-Geste“
Auch am folgenden Tag blieb die Stimmung angespannt. Mehrere Teilnehmer berichteten vor Gericht von Streit und viel Alkoholkonsum. Beim gemeinsamen Abendessen zog der 22-Jährige ein Messer und zeigte der Geschädigten eine „Halsabschneider-Geste“. Wenig später eskalierte die Situation auf dem Parkplatz des Selbstversorgerhauses. Nachdem mehrere Kolping-Teilnehmer den stark alkoholisierten Angeklagten mit ihren Autos einparkten, um ihn am Wegfahren zu hindern, knallte dieser mehrfach mit seinem Wagen gegen ihre Autos.
Als ihn ein 17-jähriger Teilnehmer kurz darauf mit den Worten konfrontierte: „Was ist dein Problem?“, stach der Angeklagte zu. Nach der Beweisaufnahme wertete der Staatsanwalt auch diese Tat als versuchten Mord. Mordmerkmal: Heimtücke. Der 17-Jährige habe das Messer nicht bemerkt und sei deshalb arg- und wehrlos gewesen. Wie schwer die Verletzungen des Geschädigten waren, schildert ein Notarzt am Vormittag des fünften und letzten Verhandlungstages. Kurz nach der Alarmierung um 22.24 Uhr habe er den jungen Mann vor dem Selbstversorgerhaus vorgefunden. „Er lag auf dem Boden, konnte kaum noch sprechen. Er stand unter einem massiven Schock“, beschreibt der Mediziner. Wenig später verlor der 17-Jährige das Bewusstsein. Herzstillstand.
Wiederholter Herzstillstand
Eine sofortige Reanimation blieb zunächst erfolglos. „Dann haben wir eine Thoraxdrainage gemacht.“ Nachdem rund ein Liter Blut aus dem Oberkörper des Mannes entfernt wurde, habe der Herzschlag wieder eingesetzt. Im Rettungswagen sei er abermals kollabiert. Wieder Herzstillstand. „Das haben wir mit der Gabe von Adrenalin in den Griff bekommen“, sagt der Notarzt. Die rund 8,5 Zentimeter tiefe Stichwunde in der linken Brust habe sich äußerlich als zwei Zentimeter lange, leicht klaffende Stichverletzung gezeigt. Das Messer war in die rechte Herzkammer des Geschädigten gedrungen. Eine der Folgen: eine Blutung im Herzbeutel. „Für den Patienten bestand akute Lebensgefahr.“
Doch mit der Messerattacke auf den Kolping-Teilnehmer endete der Angriff am 21. Juni 2025 nicht. Nachdem der Angeklagte den 17-Jährigen niedergestochen hatte, rannte er mit den Worten „Du bist an allem schuld“ auf seine damalige Freundin zu. Diese ergriff die Flucht, doch er verletzte sie mit dem Messer am rechten Ellbogen. Oberstaatsanwalt Frischholz sei überzeugt, dass er auch sie habe töten wollen, aus Wut und Eifersucht, womit das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt sei. „Es war haarscharf, dass der Angeklagte hier nicht wegen Mordes einfährt. Das war eine Verkettung glücklicher Umstände.“ Vor allem das schnelle Eingreifen der Ärzte habe das Leben des 17-Jährigen gerettet, betont Frischholz am Ende seines knapp zweistündigen Plädoyers – und fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren.
Keine verminderte Steuerungsfähigkeit
Doch wer ist der Mann, der zwei Menschen zum Teil lebensbedrohlich verletzte? Ein psychiatrischer Sachverständiger gibt am letzten Prozesstag Einblicke. Seine Kindheit und Jugend habe er behütet verbracht. Engagiert in der Kirche, in zahlreichen Vereinen. Er habe eine große Leidenschaft für Musik, spiele Gitarre, singe gerne. Das Gymnasium habe er erfolgreich mit dem Abitur beendet, bevor er eine Ausbildung gemacht habe. Jedoch sei immer wieder Alkohol ein Thema gewesen. "In seiner Umgebung war es üblich, mitzutrinken", betont der Sachverständige.
Auch bei dem Messerangriff habe Alkohol eine Rolle gespielt. Ein Alkoholtest ergab beim Angeklagten kurz nach der Tat einen Wert von rund 2,2 Promille. Doch von einer verminderten Steuerungsfähigkeit geht der Experte nicht aus. Denn: Zeugenaussagen hätten ergeben, dass bei dem Angeklagten keine neurologischen oder kognitiven Ausfälle erkennbar gewesen seien. Vielmehr sei eine zunehmend emotionale Anspannung ausschlaggebend gewesen. Schon am Abend vor der Tat habe der junge Mann Gewaltfantasien geäußert, seiner damaligen Freundin eine „Halsabschneider-Geste“ gezeigt. „Das hat sich immer mehr aufgebaut“, beschreibt der psychiatrische Sachverständige.
"Kein geplantes Tötungsdelikt"
In seinem Plädoyer schließt sich Nebenklagevertreter Peter Kemper, der die beiden Geschädigten vertritt, dem Staatsanwalt „vollumfänglich“ an. Rechtsanwalt Rouven Colbatz plädiert auf drei Jahre Haft wegen Körperverletzung an dem 17-Jährigen. Bezüglich des Angriffs auf die damalige Freundin des Angeklagten fordert er einen Freispruch. „Ich möchte nichts von dem verharmlosen, was wir in den vergangenen Verhandlungstagen gehört haben.“ Doch die Taten seien „kein geplantes Tötungsdelikt“, sondern eine Folge mehrerer Eskalationsstufen: eine toxische Beziehung des Paares, der Streit, das Gefühl, von der Gruppe ausgeschlossen zu sein. Als der 17-Jährige dann kurz vor der Tat noch „auf ihn eingeteufelt“ habe, habe es einen Schalter umgelegt. Folglich sei es keine geplante, sondern vielmehr eine Affekttat. Dafür spreche auch, dass er das Messer in der rechten Hand gehalten habe, er aber Linkshänder sei.
Dem folgt die Kammer um Vorsitzenden Richter Markus Fillinger nicht. Sie verurteilt den Angeklagten wegen zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Fillinger ist überzeugt: „Natürlich wollten Sie den 17-Jährigen mit dem Stich töten. Und dabei handelten Sie heimtückisch.“ Bei jedem Tötungsdelikt stelle sich die Frage: „Wieso?“ An die These, dass die Wut des Angeklagten wegen eines banalen Streits mit seiner Freundin eskaliert sei, glaube die Kammer nicht.
Rätsel habe der Angeklagte auch während des Prozesses aufgegeben – nicht nur wegen seiner „halbherzigen Entschuldigungen“, die bereits von der Nebenklagevertretung bemängelt worden seien. „Irgendwie hat man das Gefühl, die Geschichte kommt nicht an Sie ran“, betont Fillinger bei seiner Urteilsbegründung. „Am Ende bleibt die Frage: Was treibt Sie zu dieser Tat?“ Diese Frage habe nicht endgültig geklärt werden können, da der Angeklagte sowohl bei seiner polizeilichen Vernehmung als auch während der Hauptverhandlung immer wieder auf Erinnerungslücken verwiesen habe. Fest stehe, dass sich in dem 22-Jährigen viel Wut aufgebaut habe – und ein Wille, seiner Freundin zu schaden.



























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