"Das ist genau das, was wir wollen", sagt Bürgermeister Armin Schärtl in der Sitzung des Bauausschusses, der dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilte. "Ein Leerstand wird wieder einer Nutzung zugeführt." Investor Josef Gleixner wird das Kumeth-Haus sanieren. Drei Wohnungen, zum Teil mit Dachterrasse, werden dort entstehen. Im Rückgebäude am Rosengäßchen finden zwei Wohnungen Platz. Die Schmiedgasse 20, gegenüber dem Alten Pfarrhof, gilt als eingetragenes Baudenkmal. Nach den Worten von Bauingenieur Johannes Schießl geht es im Kern auf das 16. und 17. Jahrhundert zurück.
Externer Kellerzugang
Beim Verkauf ist 2018 eine Vereinbarung für einen externen Kellerzugang getroffen worden. Ursprünglich wollte es der neue Eigentümer zu einem Boarding-Haus mit einem Appartement im Keller umbauen. Das ist aufgegeben worden. Johannes Schießl rät den Ausschussmitgliedern aber, den Kellerabgang zu befürworten. Der Zugang zum Keller im Haus sei äußerst beengt. Eine städtebauliche Stellungnahme von Stadtplaner Hartmut Schließer stehe noch aus. Das Kumeth-Haus liegt im Sanierungsgebiet Oberstadt. Nicht zulässig sind Dachflächenfenster. Fünf sollen es in den beiden Gebäuden werden. Johannes Schießl zufolge hat Hartmut Schließer bei der ursprünglichen Boarding-Haus-Planung angeregt, diese von sechs auf vier zu reduzieren. Auch die Denkmalschützer haben sich noch nicht zur Sanierung geäußert.
Stellplatzfrage
Im Bauantrag seien vier Stellplätze für das Gebäude Schmiedgasse und einer fürs Rosengäßchen nachgewiesen. Bezogen werde sich auf alte Baugenehmigungen, so Johannes Schießl. "Auf dem Grundstück ist jedenfalls kein Stellplatz vorhanden", hakt Hans-Georg Dobler (CSU) nach. Er bringt in diesem Zusammenhang einen generellen Verzicht auf eine Stellplatzablöse in Höhe von 1600 Euro pro Stück ins Spiel. Fairness und Gleichbehandlung seien für ihn dafür ausschlaggebend.
Das sieht Bürgermeister Armin Schärtl anders. Die Abgabe werde nicht nach Gutdünken eingefordert. Johannes Schießl erklärt dazu: "Wenn rein rechnerisch die geforderten Stellplätze da sind, ist das korrekt. Wenn nicht, ist die Ablöse eine Marginalie in Bezug auf die Gesamtinvestition." Die Stellplatzablöse zu streichen, sei "ein Schlag ins Gesicht all derjeniger, die bereits in der Altstadt gezahlt hätten". Den Stellplatznachweis solle das Landratsamt überprüfen. Der Bestand könne sich nur aus den früheren Baugenehmigungen ergeben.
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