Zu behandeln waren Stellungnahmen von Behörden, Verbänden und Bürgern, die Änderung des Flächennutzungsplans und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung. Gäste zu diesen Tagesordnungspunkten waren der Geschäftsführer von Gamma-Grund aus Cham, Christian Wandzel, sowie die Architektin und Geschäftsführerin von Plan-Pro-Bau aus Pegnitz, Elke Schuster-Kratzmann.
Sie berichteten über insgesamt 29 Reaktionen der sogenannten Träger öffentlicher Belange. Ihre Änderungs- und Ergänzungsvorschläge seien in die aktuellen Pläne eingearbeitet worden. Die ablehnende Sichtweise des Bundes Naturschutz nahm der Gemeinderat zur Kenntnis und erklärte, sie bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Um die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten, legte er ein Nachtanlieferungsverbot zwischen 22 und 6 Uhr fest.
Für die Sicherheit der Fußgänger strebe die Gemeinde weiterhin den Erwerb der nötigen Flächen für einen Gehsteig im Einzugsbereich des Marktes an. Dasselbe gelte für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs oder eines Zebrastreifens.
Die Einwände bei der Bürgerbeteiligung, teilweise vorgetragen durch einen Anwalt, hätten ebenfalls Eingang in die Planung gefunden, resümierte Bürgermeister Winfried Franz. Uneins war sich der Gemeinderat über die Frage, ob er für die Bäckerei eine Sonntagsöffnungszeit von 7 bis 11 Uhr festschreiben solle. Gegen eine Stimme entschied er, dies dem Betreiber im gesetzlichen Rahmen selbst zu überlassen. Ebenfalls gegen eine Stimme fiel der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans aus.
Jede Kommune ist gehalten, Seniorenbeauftragte zu benennen. Für die Gemeinde Neukirchen schlug die Verwaltung Gertraud Kasper und Gertraud Bedford vor. Dem folgte der Gemeinderat. Vorgesehen ist eine Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeauftragten der Gemeinde Etzelwang, Willfried Schmidt. Mit dem Beitritt zur Zweckvereinbarung für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Amberg-Sulzbach erklärte sich das Gremium ebenfalls einverstanden.
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