Neukirchen
03.03.2024 - 11:38 Uhr

Hundesteuer 2024 schwankt zwischen 50 und 500 Euro

Die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf haben die Hundesteuer für 2024 festgelegt. Bis 1. April müssen Hundehalter bezahlen. Die Beträge im Überblick.

In Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf wird die Hundesteuer zum 1. April 2024 fällig. Symbolbild: Kahnert/dpa
In Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf wird die Hundesteuer zum 1. April 2024 fällig.

Die Gemeinden Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf geben in einer Pressemitteilung die Höhe der Hundesteuer für 2024 bekannt. Hundebesitzer müssen demnach

  • für den ersten Hund 50 Euro,
  • für den zweiten Hund 75 Euro,
  • für jeden weiteren Hund 100 Euro
  • für jeden Listenhund 500 Euro

bezahlen. Gegenüber dem Vorjahr sei damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 entsprechend der Hundesteuersatzung vom 22. Dezember 2021 verzichtet werde. "Für alle Steuerpflichtigen, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben", werde deshalb die Hundesteuer zum 1. April 2024 fällig, heißt es.

Und weiter: "Solange keine Änderung eintritt, erhalten Sie künftig keinen neuen Bescheid und die Hundesteuer ist unaufgefordert zum 1. April eines jeden Jahres zu bezahlen. Bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats wird die Hundesteuer jedes Jahr zum 1. April von Ihrem Konto abgebucht. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre."

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

 
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