Der Wasserzweckverband "Oberes Fichtelnaabtal" wurde Anfang 1966 ins Leben gerufen. Anlass für die Gründung vor 57 Jahren war die Sicherstellung der Wasserversorgung in den Gründungsgemeinden Mehlmeisel und Brand in der Oberpfalz. Derzeit besteht die Zweckgemeinschaft aus sechs Mitgliedern: Brand, Ebnath, Fichtelberg, Mehlmeisel, Neusorg und Waldershof. Geleitet wird der Verband von Bürgermeister Peter König aus Neusorg. In der Neusorger Rektor-Haindl-Aula trafen sich am Dienstagabend die Delegierten aus den Partnergemeinde zur Sitzung des Wasserzweckverbandes. König zur Seite saß Geschäftsstellenleiter Thomas Prechtl aus Mehlmeisel.
Haushalt: 1,4 Millionen Euro
Zu den in der Verbandsversammlung behandelten Themen gehörte auch die am 25. Oktober geprüfte Abrechnung für das Haushaltsjahr 2022. Das Ergebnis beleuchtete Rechnungsprüfungsvorsitzender Robert Seitz. Demnach betrug das Haushaltsgesamtvolumen im vorigen Jahr 1 386 419,12 Euro. Die Summe des Verwaltungshaushaltes schloss mit 884 522,72 Euro, hinzu kommt der Vermögenshaushalt in Höhe von 501 896,40 Euro. Für den Prüfungsbericht und auch für die am Sitzungsabend vorgelegte Jahresrechnung 2022 votierten die Anwesenden jeweils einstimmig. Somit konnte auch die Entlastung, auf Vorschlag des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und Bürgermeisters der Gemeinde Mehlmeisel Franz Tauber, ohne Gegenstimme erteilt werden. Tauber wertete das Ergebnis als ein "deutliches Signal, dass alle mit der Arbeit der Vorstandschaft und Verwaltung zufrieden sind".
"Solch eine Satzung hatten wir bislang noch nicht", kommentierte Vorsitzender Peter König den Entwurf eines Regelwerkes für die Erhebung von "Verwaltungskosten für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis". In Kraft gehen würde die neue Satzung am 1. Januar kommenden Jahres. Damit möchte man eine Grundlage schaffen, um - zum Beispiel - Mahnkosten, gebührenpflichtige Anordnungen bzw. Anträge den Verbrauchern in Rechnung stellen zu können. "Ich denke, das ist legitim, weil wir auch auf die Einnahmenseite schauen müssen", sagte König. Reich werde man mit dieser Einnahmequelle nicht, wusste der Neusorger Bürgermeister. Mit Blick auf die zu erwartenden Erlöse stellte König folglich auch die Frage nach der jeweiligen Gebührenhöhe in den Raum. "Über diesen Punkt", so empfahl er, "muss noch diskutiert werden." In aller Deutlichkeit strich König heraus, dass keine Ungerechtigkeiten entstehen dürfen. In der Verbandsversammlung fielen hier auch die Stichworte "angepasste Lösungen" und "vertretbare Beiträge". Zu berücksichtigen sei auch der jeweilige Zeitaufwand, der notwendig sei, um zum Beispiel eine Anordnung fertig zu stellen.
König schlug eine Gebührenmatrix vor, mit der man - so der Vorsitzende - "gut beraten" sei. "Grundlagen unseres Handelns müssen das Fingerspitzengefühl und die Verhältnismäßigkeit sein", fasste König zusammen. Die Mustersatzung, auf die sich die Verwaltung gestützt hatte, sei laut König ein "gängiges Konstrukt", das man "mit gutem Gewissen" habe verwenden können. Die ab 1. Januar 2024 gültige Gebührensatzung wurde nach der Debatte einstimmig befürwortet.
Funkwasserzähler
In den Fokus der Verbandsversammlung rückte eine weitere Satzung: Die kurz WAS genannte Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Oberes Fichtelnaabtal". Aus welchem Grund diese behandelt werden sollte, verriet König: Er erinnerte an eine Entscheidung des Landtages, die besagt, dass der Artikel 24, Absatz 4 der Gemeindeordnung neu zu formulieren sei.
"Der neue Absatz 4 soll das Speichern von Daten erlauben", erklärte er mit Blick auf die Pflichtaufgaben des Zweckverbandes, deren wichtigste die Wasserversorgung sei. Im konkreten Fall bedeute dies, dass nach der Neuformulierung im WAS das begründungslose Widerspruchsrecht zum Einbau von Funkwasserzählern nicht mehr gegeben sei. "Folglich müssen wir auch den Paragrafen 19a in unserer Wasserabgabesatzung ändern", folgerte der Vorsitzende aus Neusorg mit Blick auf die entsprechende Stelle in der Satzung: "Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler." Man sei hier der "verlängerte Arm des Gesetzgebers", unterstrich König. Nach dem einstimmigen Beschluss der Delegierten betonte König, dass im Bereich der Zweckgemeinschaft bzw. nach Inkrafttreten der Änderung, die Funkwasserzähler ohne Widerspruchsrecht der Verbraucher eingebaut werden können.
Zweckverband zur Wasserversorgung "Oberes Fichtelnaabtal"
- Gründung: am 1. Januar 1966 durch die Kommunen Brand und Mehlmeisel
- Mitgliedsgemeinden: Brand in der Oberpfalz, Ebnath, Fichtelberg, Mehlmeisel, Neusorg und Waldershof
- Leitung: Vorsitzender: Peter König, Bürgermeister von Neusorg; Stellvertretender Vorsitzender: Franz Tauber, Bürgermeister von Mehlmeisel. Weiterer Stellvertreter: Bernhard Schindler, Bürgermeister von Brand in der Oberpfalz.
- Geschäftsführer: Thomas Prechtl (Mehlmeisel)
- Wassermeister: Tobias Nickl
- Wasserwarte: Bernhard Schmidt und Michael Prechtl. In Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgung befindet sich derzeit Lukas Greger
- Anschrift: Zweckverband zur Wasserversorgung Oberes Fichtelnaabtal, Max-Reger-Str. 7 in 95682 Brand (Telefon: 09236/1200)
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