Dies hatte ihm die Aufsichtsbehörde am Montag in einem Schreiben mitgeteilt.
Hier wurden in der Bevölkerung viele Gerüchte diskutiert: unter anderem, dass es sich sogar um vier verschwundene Briefwahlunterlagen handeln würde. Fakt sei, dass nur zwei Briefwahlanträge nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden, erklärte Haberberger und betonte, "es waren nur die Anträge und nicht die Briefwahlkuverts mit den Stimmabgaben".
Einer der Antragssteller der Anfechtung sei dann trotzdem zum Wählen ins Wahllokal gegangen, was in diesem Fall problemlos möglich sei. Damit sei klar gewesen, dass keinem das Recht genommen wurde, an der Wahl teilzunehmen, merkte der Bürgermeister an.
Trotz der verlustigen Anträge sei auch kein wiederholter Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt worden. Mit einem ärztlichen Attest hätte man sogar bis zum Wahlsonntag nochmals Briefwahlunterlagen anfordern können, machte Haberberger deutlich.
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