Neustadt am Kulm
20.02.2025 - 14:09 Uhr

Neustadt am Kulm: Bürgerbrunnen kann kommen

Das Dauerthema Brunnen, das seit Oktober Stadtrat und Bevölkerung beschäftigt hat, findet in der Februar-Sitzung einen emotionslosen Abschluss. Die Räte erteilen entsprechend dem Votum der Bürger den Auftrag für einen Bürgerbrunnen.

Einige der bisher gesammelten Gegenstände für den Brunnen: Ein Musikinstrument kann im Brunnen den Ton angeben. Bild: rn
Einige der bisher gesammelten Gegenstände für den Brunnen: Ein Musikinstrument kann im Brunnen den Ton angeben.

Das Gremium entsprach dem Mehrheitswillen all jener, die sich am 2. Februar an der Bürgerbefragung „Können Sie sich vorstellen, dass mit den vorliegenden Gegenständen der Brunnen gestaltet wird?“ beteiligt haben. Etwa 25 Prozent der abstimmungsberechtigten Bürger hatten sich mit 117:94 Stimmen für die „Fontana del Popolo“ ausgesprochen.

Wie Bürgermeister Wolfgang Haberberger vor dem nun anstehenden Beschluss erklärte, hat Susanne Neumann „noch eine aktuelle Kostenberechnung vorzulegen, dass die Kosten in Höhe von 80 000 Euro eingehalten werden können“. Bei der Kostenberechnung müsse auch das Betonbecken mit Abdichtung, die Pumpe und ein eventueller Abfluss enthalten sein. Die Kosten für ein eventuell erforderliches Fundament und die Leitungen (Strom, Wasser, Kanal) zum Brunnen hin seien jedoch von der Stadt zu tragen. Als Informationshilfe für die Bevölkerung schlug er vor, ein Lattengerüst in der Größe des künftigen Brunnens an der dafür vorgesehen Stelle anzubringen. Der Standortplan des Brunnens habe bei der Abstimmung am 2.2. bereits vorgelegen. Ohne weitere Beratung und Aussprache stimmte das Kommunalparlament einstimmig dem Beschlussvorschlag zu: „Der Stadtrat Neustadt am Kulm vergibt den Auftrag an Frau Susanne Neumann zur Errichtung und Gestaltung des Brunnens in der Grünfläche neben dem Rathaus mit den eingesammelten Objekten, die in Bronze gegossen werden, vorbehaltlich der Vorlage einer Kostenberechnung, aus welcher hervorgeht, dass der Kostenrahmen in Höhe von 80 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer eingehalten wird.

 
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