Neustadt an der Waldnaab
27.09.2019 - 14:00 Uhr

Beschwerde über Landratsamt Neustadt/WN abgewiesen

Die Regierung der Oberpfalz bescheinigt der Baubehörde, dass ihre Auflagen für die Kita im Alten Pfarrhof notwendig sind. Das hat unter anderem der Statiker bezweifelt.

Brandschutz, Fluchttreppe, Tragfähigkeit. Über die Auflagen des Landratsamts für die Kita im Alten Pfarrhof hat es viel Aufregung gegeben. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde entschieden: Die Behörde hat korrekt gehandelt. Bild: Gabi Schönberger
Brandschutz, Fluchttreppe, Tragfähigkeit. Über die Auflagen des Landratsamts für die Kita im Alten Pfarrhof hat es viel Aufregung gegeben. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde entschieden: Die Behörde hat korrekt gehandelt.

Auch wenn sie es nicht öffentlich sagen: Statiker und Bürgermeister, einige Stadträte und der Architekt haben bei der Auslagerung der Kindertagesstätte St. Joseph vom Roten Schulhaus in den Alten Pfarrhof im vergangenen Jahr mehrfach mit den Augen gerollt.

Der Grund: Das Landratsamt habe ihnen immer wieder viel zu hohe Auflagen gemacht, die den Umbau des ehemaligen Pfarrhofs am Schulbühl zur Übergangs-Kita verzögert und gefährdet hätten. Dabei ging es unter anderem um Brandschutz und die Tragfähigkeit einer Holzbalkendecke.

Statiker Peter Krämer hat deswegen Anfang März sogar eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Bauabteilung im Lobkowitzerschloss angestrengt. Die hat die Regierung der Oberpfalz nun abgewiesen. Das Landratsamt habe fundiert dargelegt, dass seine umfangreiche Brandschutzplanung notwendig gewesen sei. Es seien insgesamt acht Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung festgestellt worden.

Das Fazit der Regensburger: Die Vorgehensweise der Unteren Baubehörde in Neustadt ist nicht zu beanstanden. "Das möchte ich nicht weiter kommentieren, da geht es um Ermessensspielräume", sagt Bürgermeister Rupert Troppmann knapp. "Ich habe es nicht anders erwartet", versichert Peter Krämer. "Meines Wissens gibt es aber im Landkreis weitere, ähnliche Beschwerden."

Neustadt an der Waldnaab22.03.2019
 
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