Viele Bürger haben nachgefragt: Die Überprüfung der digitalen Wasserzähler sorgt in Neustadt an der Waldnaab für Verunsicherung. Die Stadt erklärt das Thema deshalb noch einmal in einer Pressemitteilung. Dabei geht es vor allem um die Frist zur "Überprüfung der Wasserversorgungsanlagen" bis 30. September. Sie betrifft nach Auskunft der Stadt nur "den in den kommenden Jahren anstehenden Einbau von Wasserzählern".
Wenn der Zählerbügel fehlt
Bei älteren Gebäuden seien häufig noch keine Wasserzählerbügel eingebaut, heißt es in der Mitteilung der Stadt. "Nach den heute gültigen Regelwerken gehören diese jedoch zum Stand der Technik." Die Behörde verweist auf Paragraf 10 der Wasserabgabesatzung: Danach "muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass dieser Stand der Technik eingehalten wird", also die erwähnten "Wasserzählerbügel" eingebaut sind. Wenn sich bei einer Prüfung herausstellt, dass diese fehlen, "hat der Grundstückseigentümer bis zum nächsten turnusmäßigen Wasserzählerwechsel Zeit, diesen nachzurüsten".
Es kann sein, dass dann auch noch weitere Nachbesserungen nötig sind, betont die Stadt: In den meisten Fällen müsse nämlich die bestehende Zuleitung bis zur Übergabestelle ebenfalls angepasst werden. "Deshalb ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, das Wasserwerk vorher zu informieren. So können die Nachrüstung, der notwendige Umbau des Grundstücksanschlusses und die Anpassung der Hausverbrauchsanlage gemeinsam koordiniert werden."
Nicht dringend, aber rechtzeitig
Die Stadt gibt aber auch Entwarnung, denn: "Wenn bereits ein neuer digitaler Wasserzähler eingebaut wurde, aber der Wasserzählerbügel noch fehlt, besteht derzeit kein dringender Handlungsbedarf." Allerdings empfiehlt sie den Betroffenen, rechtzeitig tätig zu werden, "damit beim nächsten Wasserzählerwechsel alles vorbereitet ist". Alle Hausbesitzer, bei denen dieser ansteht, sollen zu Jahresbeginn noch einmal schriftlich informiert werden.
In der aktuellen Pressemitteilung weist die Stadt jetzt schon darauf hin, dass sie den Grundstücksanschluss (also den Bereich vom Wasserschieber in der Straße bis zur Übergabestelle/der Absperrvorrichtung vor der Wasseruhr) unterhält: "Deshalb muss jeder Eingriff in diesem Bereich vorher mit dem städtischen Wasserwerk abgestimmt werden."















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