Neustadt an der Waldnaab
18.06.2023 - 08:59 Uhr

Eigentümer in Neustadt/WN sollen Sträucher und Bäume zuschneiden

Das schöne Wetter lässt Bäume und Sträucher wuchern. Doch das sollte nicht unkontrolliert geschehen, appelliert jetzt die Stadt Neustadt/WN an ihre Grundstückseigentümer. Der Verkehr könnte dadurch behindert werden.

Nicht zurückgeschnittene Bäume und Sträucher im Stadtgebiet ragen auf Straßen, Gehwege und Nachbargrundstücke. Bild: Bauhof Neustadt/WN/exb
Nicht zurückgeschnittene Bäume und Sträucher im Stadtgebiet ragen auf Straßen, Gehwege und Nachbargrundstücke.

Weil aktuell vermehrt Sträucher und Bäume auf Nachbargrundstücke, Straßen und Gehwege im Stadtgebiet von Neustadt/WN ragen, appellieren Stadt und Bauhof in einer Pressemitteilung an die Bevölkerung, den Überwuchs zu kürzen. „In den letzten Tagen habe ich einige Mails aus der Bevölkerung bekommen, in denen die Anwohner anmerken, dass Sträucher und Äste von Nachbarn auf ihr Grundstück oder auf Straßen und Gehwege ragen, und dadurch zum Teil den Verkehr behindern“, wird darin Bernhard Michl vom Ordnungsamt Neustadt/WN zitiert.

Auch dem Bauhof sei dies aufgefallen, so Leiter Alexander Lang. „Der Überwuchs kann Fußgänger und Radfahrer gefährden, da Gehsteige dadurch verengt werden.“ Überhängende Äste würden auch die Sicht auf den Straßen einschränken und Laternen, Verkehrsschilder und Straßennamenschilder verdecken. Die Situation erstrecke sich über das komplette Stadtgebiet, so Michl. „Die meisten Beschwerden erreichen uns per Mail“, berichtet er, „wir kümmern uns darum, die Grundstückseigentümer anzuschreiben und ihnen eine Frist zur Kürzung zu setzen“. Mit Ablauf der Frist wird dies überprüft. Falls nichts geschehen ist, wird eine Firma mit dem Schnitt beauftragt. Die Arbeiten werden dann dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.

„Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September zwar den radikalen Schnitt von Bäumen und Sträuchern, um die Fortpflanzung vieler Tierarten zu schützen“, weiß Michl, „ein Formschnitt oder sogenannter Pflegeschnitt ist jedoch immer möglich, vor allem, wenn Gefahr im Verzug ist“.

 
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