(arw) Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 211 Fehlalarmierungen im Landkreis. Das ist die eine Zahl. Die andere, die die Feuerwehr-Führung des Landkreises vorweist, sind zwölf Einsätze, bei denen Rauchmelder Alarm schlugen und bei denen die Feuerwehr größeren Schaden verhindern konnte, informiert Kreisbrandrat Marco Saller. "Gerade in der Urlaubszeit werden die Wehren alarmiert, obwohl es nicht brennt", hat er festgestellt. Wer in den Urlaub fahre, solle nicht nur die Versorgung der Blumen und das Leeren des Briefkastens im Auge haben, sondern auch seine Rauchmelder überprüfen.
"Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil die Batterie leer oder weil der Rauchwarnmelder verdreckt ist", meint Thomas Mathes vom Kreisfeuerwehrverband. Der Wurzer Kommandant ergänzt, das viele Bürger den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton nicht unterscheiden könnten.
Wer auf Nummer sicher gehen wolle, installiere Geräte mit den Qualitätszeichen „Q“, empfehlen die Experten. Sie verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält. Außerdem würden sie generell weniger Fehlalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen produzieren.
„Fehlalarmfahrten der Feuerwehr kann man durch richtige Pflege der Rauchwarnmelder vorbeugen", rät der Wurzer Kommandant. "Hinterlassen sie während des Urlaubs ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn oder Freunden." Diese könnten bei Fehlalarm das Gerät abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen. So werde auch verhindert, dass Einsatzkräfte eventuell eine Haus oder Wohnungstür gewaltsam öffnen müssten.
Rauchmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dabei sollte man auch testen, ob die Raucheintrittsöffnung frei zugänglich und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarm über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte ein Wechsel der Energieversorgung nötig sein. Bei Fehlfunktionen oder Beschädigungen muss der Melder ersetzt werden. "Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach Inbetriebnahme auszutauschen", so die Experten.
Seit Jahresbeginn gilt die Rauchwarner-Pflicht auch in allen privaten Gebäuden. Mindestens ein Rauchmelder muss in jedem Kinder- und Schlafzimmer sowie in jedem Flur sein, der zu Aufenthaltsräumen und ins Freie führt. Leider sei dies noch nicht überall umgesetzt, bedauert Mathes.















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